Autor: Monika Ragauskaite

  • Notverkauf nach Erbschaft: Risiken und Alternativen

    Notverkauf nach Erbschaft: Risiken und Alternativen

    Du hast eine Immobilie geerbt – aber statt Freude spürst Du Druck? Vielleicht fehlt Dir das Geld für anfallende Steuern, laufende Kosten oder die Auszahlung von Miterben. In solchen Situationen denken viele Betroffene an einen schnellen Notverkauf. Doch Vorsicht: Ein überstürzter Verkauf kann zu finanziellen Verlusten führen.

    In diesem Beitrag erfährst Du, welche Risiken ein Notverkauf mit sich bringt, welche Alternativen es gibt und wie Du trotz Zeitdruck klug und vorausschauend handelst.

    Was ist ein Notverkauf überhaupt?

    Ein Notverkauf ist ein Verkauf unter Zeitdruck – oft aus wirtschaftlicher Not heraus. Er erfolgt meist zu ungünstigen Bedingungen, weil der oder die Erbende dringend Geld braucht oder sich emotional überfordert fühlt.

    Typische Gründe für einen Notverkauf nach Erbschaft:

    • Hohe Erbschaftssteuer oder Schulden im Nachlass
    • Streit mit Miterben in einer Erbengemeinschaft
    • Laufende Kosten wie Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung
    • Schneller Wunsch nach Klarheit und finanzieller Entlastung

    Die Risiken eines vorschnellen Verkaufs

    Ein Notverkauf wirkt auf den ersten Blick wie eine schnelle Lösung – doch oft entstehen dadurch langfristige finanzielle Nachteile:

    1. Wertverlust
      Wer schnell verkaufen muss, erzielt selten den vollen Marktpreis. Käufer merken, wenn Druck besteht – und handeln aggressiv.
    2. Verkauf an Spekulanten oder Investoren
      In Notlagen melden sich oft Interessenten, die auf Schnäppchen hoffen. Ohne professionelle Begleitung ist es schwer, den wahren Wert der Immobilie zu verteidigen.
    3. Emotionale Überforderung
      Inmitten von Trauer, Pflichtgefühl oder familiären Spannungen triffst Du vielleicht Entscheidungen, die Du später bereust.
    4. Fehlende Marktkenntnis
      Wer den Immobilienmarkt nicht kennt, kann Verkaufspotenziale nicht einschätzen – z. B. was mit einer leichten Renovierung möglich wäre.

    Welche Alternativen hast Du zum Notverkauf?

    Auch wenn es gerade finanziell oder emotional eng ist: Es gibt fast immer Alternativen, die Dir Zeit verschaffen und bessere Ergebnisse ermöglichen.

    1. Immobilienbewertung & professionelle Beratung

    Lass die Immobilie realistisch bewerten – nicht nur vom Finanzamt, sondern durch einen erfahrenen Makler*in vor Ort. Du wirst überrascht sein, was tatsächlich möglich ist.

    Vorteil: Du bekommst Sicherheit über den echten Marktwert – und damit Verhandlungsmacht.

    2. Zwischenfinanzierung oder Stundung

    Bei Erbschaftssteuer oder Miterben-Auszahlung kann eine kurzfristige Finanzierung helfen. Auch das Finanzamt lässt unter bestimmten Bedingungen eine Stundung der Steuerzahlung zu.

    Vorteil: Mehr Zeit für einen regulären Verkauf ohne Preisverlust.

    3. Teilverkauf oder Vermietung prüfen

    Vielleicht lohnt sich ein Teilverkauf (z. B. an Miterben) oder eine vorübergehende Vermietung, um laufende Kosten zu decken. Das gibt Dir Luft, um ohne Zeitdruck zu planen.

    Tipp: Auch befristete Vermietungen oder Zwischenlösungen können sinnvoll sein.

    4. Klärung in der Erbengemeinschaft

    Streit mit Geschwistern oder Miterben kann gelöst werden – mit klarer Kommunikation und ggf. einer neutralen Moderation. Als Maklerin begleite ich regelmäßig Erbengemeinschaften auf dem Weg zu einer fairen Lösung.

    Vorteil: Ein gemeinsamer Verkauf bringt oft mehr als Einzelaktionen.

    Wann ein zügiger Verkauf dennoch sinnvoll sein kann

    Es gibt Fälle, in denen ein schneller Verkauf tatsächlich die beste Lösung ist – etwa wenn:

    • Die Immobilie stark sanierungsbedürftig ist
    • Alle Miterben verkaufen wollen
    • Du keine emotionale Bindung an das Objekt hast
    • Ein attraktives Kaufangebot bereits vorliegt

    Wichtig ist: Schnell heißt nicht überstürzt. Auch ein zügiger Verkauf kann professionell, zielgerichtet und mit Blick auf den bestmöglichen Preis ablaufen – mit der richtigen Unterstützung.

    Mein Rat: In der Ruhe liegt der Gewinn

    Ein geerbtes Haus ist oft mehr als nur Beton und Ziegel – es ist Erinnerung, Verantwortung, Potenzial. Deshalb lohnt es sich, kurz innezuhalten, bevor Du weitreichende Entscheidungen triffst.

    Ich helfe Dir dabei, den Überblick zu behalten, realistische Optionen zu erkennen und die für Dich beste Lösung zu finden – ob das ein Verkauf, eine Vermietung oder eine Übergangslösung ist.

    Fazit: Notverkauf vermeiden, Werte sichern

    Ein Erbfall bringt oft Unsicherheit mit sich – das ist völlig normal. Aber: Du musst nicht allein durch diese Zeit gehen. Mit fachlicher Unterstützung kannst Du finanzielle Risiken vermeiden, Streit schlichten und den Wert Deiner geerbten Immobilie optimal nutzen.

    Alina Krey, Immobiliemaklerin

    Du stehst unter Druck und überlegst, schnell zu verkaufen? Dann lass uns reden – vertraulich, unverbindlich und auf Augenhöhe.

    Küstenfeeling inklusive: Immobilien mit Meerwert – auch in herausfordernden Zeiten.

  • Erbschaftssteuer bei Immobilien: Was Du als Eigentümer wissen solltest

    Erbschaftssteuer bei Immobilien: Was Du als Eigentümer wissen solltest

    Du hast eine Immobilie geerbt oder rechnest mit einer Erbschaft in der Familie? Dann ist es wichtig, das Thema Erbschaftssteuer frühzeitig zu verstehen. Denn Immobilien sind oft der wertvollste Teil eines Nachlasses – und genau hier können schnell erhebliche Steuerbeträge fällig werden.

    In diesem Beitrag erfährst Du, wann Erbschaftssteuer auf Immobilien anfällt, welche Freibeträge gelten, wie die Steuer berechnet wird – und wie Du kluge Entscheidungen triffst, um keine finanziellen Überraschungen zu erleben.

    Wann fällt Erbschaftssteuer bei Immobilien an?

    Die Erbschaftssteuer fällt immer dann an, wenn Du eine Immobilie erbst und der Wert des Nachlasses den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Steuer wird nicht automatisch, sondern auf Basis einer Steuererklärung vom Finanzamt festgelegt. Die Erbschaftssteuer ist also kein „Pauschalbetrag“, sondern abhängig von mehreren Faktoren.

    Die wichtigsten Einflussfaktoren auf die Erbschaftssteuer:

    • Verwandtschaftsgrad zum Erblasser
    • Wert der Immobilie (gemeiner Wert)
    • Freibeträge laut Erbschaftssteuergesetz
    • Art der Nutzung (z. B. Selbstnutzung oder Vermietung)

    Wie hoch ist Dein persönlicher Freibetrag?

    Der Freibetrag ist der Teil des Erbes, der steuerfrei bleibt. Er richtet sich danach, wie nah Du mit dem*der Verstorbenen verwandt bist:

    VerwandtschaftsverhältnisFreibetrag
    Ehepartner/in500.000 €
    Kinder (inkl. Stief- & Adoptivkinder)400.000 €
    Enkel (wenn Elternteil verstorben)400.000 €
    Enkel (wenn Elternteil lebt)200.000 €
    Geschwister, Nichten/Neffen, Freunde20.000 €

    Beispiel:
    Du erbst das Haus Deiner Mutter im Wert von 420.000 €. Dein Freibetrag als Kind liegt bei 400.000 €. Du musst also auf 20.000 € Erbschaftssteuer zahlen – je nach Steuerklasse und Steuersatz.

    Wie wird der Immobilienwert für die Steuer berechnet?

    Für steuerliche Zwecke zählt der sogenannte gemeine Wert – also der Wert, den die Immobilie bei einem Verkauf am Stichtag erzielen würde. Dieser Wert wird entweder vom Finanzamt geschätzt oder durch ein professionelles Gutachten ermittelt.

    Als Maklerin biete ich Dir gern eine marktorientierte Immobilienbewertung an – transparent und nachvollziehbar. In vielen Fällen kannst Du mit einem Gutachten sogar eine zu hohe Schätzung des Finanzamts anfechten.

    Welche Steuerklassen gelten bei der Erbschaftssteuer?

    Je nach Verwandtschaftsgrad wirst Du einer bestimmten Steuerklasse zugeordnet. Diese beeinflusst, wie hoch der Steuersatz ist:

    SteuerklasseWer gehört dazu?Steuersatz (je nach Höhe des Erbes)
    IEhepartner, Kinder, Enkel7–30 %
    IIGeschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder15–43 %
    IIINicht-Verwandte, Lebensgefährten (nicht verheiratet)30–50 %

    Je höher der Wert, desto höher der Steuersatz – besonders bei entfernten Verwandten oder Nicht-Verwandten kann die Steuerlast erheblich sein.

    Besonderheit: Selbstgenutztes Familienheim ist steuerfrei – unter Bedingungen

    Wenn Du als Ehepartner oder Kind das geerbte Haus selbst bewohnst und dort mindestens 10 Jahre wohnst, bleibt das Haus komplett steuerfrei – unabhängig vom Wert!

    Voraussetzungen:

    • Es handelt sich um die Hauptwohnung
    • Du ziehst innerhalb von 6 Monaten nach dem Erbfall ein
    • Du nutzt die Immobilie mindestens 10 Jahre selbst (sonst fällt Steuer nachträglich an)

    Achtung: Für Kinder gilt zusätzlich, dass die Wohnfläche maximal 200 m² betragen darf. Alles darüber wird anteilig besteuert.

    Was tun, wenn das Erbe zu hohen Steuerzahlungen führt?

    Nicht jede*r hat die Mittel, eine hohe Steuer auf eine geerbte Immobilie sofort zu begleichen. Es gibt jedoch Optionen:

    • Ratenzahlung oder Stundung beim Finanzamt beantragen
    • Verkauf der Immobilie, um Steuern zu begleichen und Liquidität zu schaffen
    • Erbausschlagung (wenn der Nachlass überschuldet ist oder die Steuerlast untragbar)

    Ich unterstütze Dich bei der realistischen Wertermittlung, kläre mit Dir, ob ein Verkauf sinnvoll ist – und begleite Dich bei jedem Schritt der Abwicklung.

    Fazit: Erbschaftssteuer muss kein Schreckgespenst sein

    Mit dem richtigen Wissen und einer guten Beratung kannst Du die Erbschaftssteuer auf Immobilien rechtzeitig planen, reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Wichtig ist, dass Du Deine Freibeträge kennst, den Immobilienwert realistisch einschätzt und Deine Entscheidung bewusst triffst – ob Du das Haus behalten, vermieten oder verkaufen willst.

    Monika Ragauskaite, Immolina GmbH

    Du hast geerbt und möchtest wissen, ob und wie viel Erbschaftssteuer auf Dich zukommt? Oder überlegst, die Immobilie zu verkaufen?

    Dann melde Dich gern – ich nehme mir Zeit für Dich, höre zu und helfe Dir, die beste Entscheidung für Deine Zukunft zu treffen.

    Küstenfeeling inklusive – mit klarer Orientierung bei komplizierten Entscheidungen.

  • Wann lohnt sich der Verkauf einer geerbten Immobilie?

    Wann lohnt sich der Verkauf einer geerbten Immobilie?

    Eine Immobilie zu erben kann ein echter Glücksfall sein – aber auch eine große Herausforderung. Vielleicht stehst Du gerade vor der Frage: Behalten oder verkaufen? Die Entscheidung ist nicht immer leicht, denn neben dem emotionalen Wert spielen auch viele finanzielle und rechtliche Überlegungen eine Rolle.

    In diesem Beitrag zeige ich Dir, in welchen Fällen sich der Verkauf einer geerbten Immobilie wirklich lohnt – und worauf Du unbedingt achten solltest.

    1. Du kannst oder willst die Immobilie nicht selbst nutzen

    Ein geerbtes Haus oder eine Wohnung liegt oft nicht dort, wo Du lebst oder arbeiten möchtest. Vielleicht ist sie renovierungsbedürftig oder passt einfach nicht zu Deinem Lebensstil. Wenn Du keine persönliche Nutzung planst, kann ein Verkauf sinnvoller sein als Leerstand oder eine komplizierte Vermietung.

    Typische Situationen:

    • Du wohnst weit entfernt
    • Das Haus passt nicht zu Deinen Bedürfnissen
    • Du möchtest Dich nicht um Instandhaltung und Verwaltung kümmern

    2. Du brauchst Liquidität

    Eine Immobilie ist gebundenes Vermögen. Wenn Du das Erbe lieber in eine eigene Immobilie, eine Selbstständigkeit oder andere Lebensprojekte investieren möchtest, kann ein Verkauf Dir finanzielle Freiheit verschaffen.

    Tipp: Durch einen gut begleiteten Verkauf lässt sich oft ein höherer Marktpreis erzielen, als viele Erben erwarten.

    3. Die Immobilie ist sanierungsbedürftig

    Ein altes Elternhaus oder ein geerbtes Ferienhaus kann in die Jahre gekommen sein. Heizung, Dach, Elektrik – oft steht eine umfassende Sanierung an. Diese ist mit hohen Kosten, Zeit und Aufwand verbunden.

    Wenn Du nicht selbst investieren möchtest oder kannst, kann ein Verkauf an Sanierungswillige oder Investoren eine kluge Entscheidung sein.

    4. Du hast mit mehreren Miterben geerbt

    Mehrere Erben bedeuten oft unterschiedliche Interessen: Einer möchte verkaufen, der andere vermieten oder selbst einziehen. Das führt schnell zu Konflikten in der Erbengemeinschaft.

    In solchen Fällen lohnt sich ein Verkauf besonders, wenn:

    • keine Einigung möglich ist
    • keiner die anderen auszahlen kann
    • eine faire und einfache Lösung gesucht wird

    Ich unterstütze Euch gerne als neutrale Vermittlerin und helfe dabei, Streit zu vermeiden und eine einvernehmliche Lösung zu finden.

    5. Du möchtest Erbschaftsteuer vermeiden oder senken

    Je nach Verwandtschaftsgrad und Wert der Immobilie kann Erbschaftsteuer fällig werden. Diese lässt sich nicht immer vermeiden, aber ein schneller Verkauf kann helfen, die Steuerlast zu begleichen – insbesondere dann, wenn Du das Haus nicht behalten möchtest.

    Beispiel: Du erbst eine Immobilie im Wert von 500.000 €, hast aber nur 400.000 € Freibetrag – dann können bis zu 30.000 € Steuer fällig werden. Ein Verkauf schafft Liquidität und reduziert Folgekosten wie Grundsteuer oder Versicherungen.

    6. Die Immobilie passt nicht zum Marktumfeld

    Vielleicht befindet sich die geerbte Immobilie in einer Gegend mit rückläufiger Nachfrage – oder im Gegenteil, in einer Region mit hoher Nachfrage und steigenden Preisen.

    Ein Verkauf lohnt sich besonders, wenn:

    • sich gerade eine gute Marktlage ergibt (z. B. Küstenregionen, Stadtnahe Lagen)
    • in absehbarer Zeit mit Wertverlust zu rechnen ist
    • Du durch den Verkauf finanziell profitieren kannst

    Als lokale Maklerin mit Marktkenntnis an der Ostseeküste berate ich Dich gern, ob jetzt der richtige Zeitpunkt ist – oder ob sich ein wenig Warten noch lohnt.

    7. Du möchtest Klarheit und Ruhe

    Ein leerstehendes Haus bindet nicht nur Geld, sondern auch Zeit und Energie. Regelmäßige Pflege, Versicherungen, Heizung im Winter, Sicherheitsaspekte – all das kann belasten, vor allem wenn Du emotional mit dem Ort verbunden bist.

    Ein Verkauf bedeutet: Abschließen, loslassen und neu starten.

    Viele meiner Kundinnen und Kunden berichten, wie erleichtert sie sich nach dem Verkauf gefühlt haben – besonders dann, wenn der Abschied mit Würde und Klarheit gestaltet wurde.

    Was Du beim Verkauf beachten solltest

    • Ermittlung des realistischen Marktwerts
    • Beratung zu steuerlichen Fragen (z. B. Spekulationsfrist)
    • Prüfung des Grundbuchs
    • Erbauseinandersetzung bei mehreren Erben regeln
    • Professionelle Vermarktung, um den besten Preis zu erzielen

    Ich begleite Dich von der ersten Einschätzung bis zur notariellen Beurkundung – transparent, ehrlich und mit dem richtigen Feingefühl für Deine Situation.

    Fazit: Verkaufen lohnt sich oft mehr, als man denkt

    Der Verkauf einer geerbten Immobilie kann Dir nicht nur Geld bringen, sondern auch Entlastung und neue Freiheit. Ob es sich lohnt, hängt immer von Deiner persönlichen Lage und den Gegebenheiten vor Ort ab.

    Monika Ragauskaite, Immolina GmbH

    Du möchtest wissen, was Deine geerbte Immobilie wert ist – oder ob sich ein Verkauf aktuell lohnt?

    Dann melde Dich gern für eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

    Küstenfeeling inklusive: Immobilien mit Meerwert – auch in emotionalen Erbsituationen.

  • Haus geerbt mit Schulden – verkaufen oder übernehmen?

    Haus geerbt mit Schulden – verkaufen oder übernehmen?

    Du hast ein Haus geerbt, aber erfährst, dass es mit Schulden belastet ist? Das kann ein Schock sein – vor allem, wenn man gehofft hat, mit der Erbschaft etwas Gutes zu gewinnen. Doch keine Sorge: Auch in dieser Situation gibt es Lösungen. Wichtig ist, dass Du schnell und informiert handelst.

    In diesem Beitrag zeige ich Dir, worauf Du bei einer Erbschaft mit Schulden achten musst, welche Optionen Du hast – und wie Du die beste Entscheidung für Dich triffst.

    Was bedeutet es, ein Haus mit Schulden zu erben?

    Wenn Du ein Haus erbst, übernimmst Du nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch alle Verpflichtungen, die damit verbunden sind. Dazu gehören:

    • Offene Hypotheken oder Darlehen bei Banken
    • Grundschulden und Belastungen im Grundbuch
    • Rückstände bei Steuern, Energieversorgern oder Handwerkern

    Du bist rechtlich gesehen nicht nur Erbe des Vermögens, sondern auch Gesamtrechtsnachfolger – das bedeutet: Du trittst in alle Rechte und Pflichten des*der Verstorbenen ein.

    1. Erste wichtige Entscheidung: Erbe annehmen oder ausschlagen

    Bevor Du Dich für eine Übernahme oder den Verkauf entscheidest, musst Du klären, ob Du das Erbe überhaupt annehmen möchtest.

    Wichtige Punkte:

    • Du hast 6 Wochen Zeit (ab Kenntnis des Erbfalls und Deines Erbrechts), um das Erbe auszuschlagen.
    • Wenn Du im Ausland wohnst, gilt eine Frist von 6 Monaten.
    • Die Ausschlagung erfolgt beim Nachlassgericht oder über einen Notar.

    Mein Tipp: Wenn Du nicht sicher bist, wie hoch die Schulden sind, kann ein Blick in das Grundbuch oder ein Gespräch mit der Bank helfen. Auch ein Nachlassverwalter oder ein Fachanwalt für Erbrecht kann unterstützen.

    2. Überblick verschaffen: Wie hoch sind Hauswert und Schulden?

    Bevor Du Dich für „behalten“ oder „verkaufen“ entscheidest, brauchst Du eine realistische Einschätzung:

    • Wie viel ist das Haus wert?
    • Wie hoch sind die Schulden?
    • Was kostet die Instandhaltung oder Sanierung?

    Ich biete Dir eine unverbindliche und professionelle Immobilienbewertung, damit Du den Marktwert realistisch einschätzen kannst – und eine solide Entscheidungsgrundlage hast.

    Beispiel:
    Ist das Haus 350.000 € wert, aber mit 150.000 € belastet, bleiben nach einem Verkauf (abzüglich Nebenkosten) dennoch positive Werte. Ist das Haus jedoch überschuldet, solltest Du über eine Ausschlagung nachdenken.

    3. Möglichkeiten nach Annahme der Erbschaft

    Wenn Du das Erbe annimmst, hast Du zwei Optionen: übernehmen oder verkaufen.

    Option 1: Haus übernehmen und Schulden tilgen

    Du kannst das Haus behalten und die Schulden übernehmen – vorausgesetzt, die Bank ist einverstanden und Du kannst die monatlichen Raten stemmen.

    Das bietet sich an, wenn:

    • Du selbst einziehen möchtest
    • Die Immobilie gut in Schuss ist
    • Die Schulden im Verhältnis zum Wert tragbar sind

    Wichtig: Sprich mit der Bank, ob Du in den bestehenden Kreditvertrag eintreten darfst oder ein neues Darlehen brauchst.

    Option 2: Haus verkaufen und Schulden begleichen

    Häufig ist ein Verkauf der einfachere und wirtschaftlich sinnvollere Weg. Dabei wird der Verkaufserlös genutzt, um die Schulden abzulösen.

    Vorteile:

    • Du hast kein finanzielles Risiko
    • Die Schulden sind schnell erledigt
    • Du bekommst – je nach Wert – einen Restgewinn

    Ich unterstütze Dich dabei mit:

    • Wertermittlung & Marktanalyse
    • Kommunikation mit Gläubigern (z. B. Banken)
    • Zielgerichteter Vermarktung
    • Verkaufsabwicklung inkl. Notar und Grundbuch

    Auch wenn ein Haus mit Schulden belastet ist: Ein gut vermarkteter Verkauf kann Dir helfen, gestärkt aus der Situation hervorzugehen.

    4. Was tun bei mehreren Erben?

    Wenn Du das Haus gemeinsam mit Geschwistern oder Verwandten geerbt hast, müsst Ihr Euch gemeinsam entscheiden. Wichtig ist, dass alle an einem Strang ziehen – sonst droht eine Teilungsversteigerung.

    Ich unterstütze Euch als neutrale Vermittlerin, um Streit zu vermeiden und eine Lösung zu finden, mit der alle gut leben können.

    5. Und wenn das Haus überschuldet ist?

    Liegt der Schuldenstand über dem Immobilienwert, ist das Haus wirtschaftlich gesehen nichts mehr wert. In diesem Fall ist eine Erbausschlagung oft die beste Lösung – und schützt Dich vor finanziellen Belastungen.

    Wichtig: Auch das Ausschlagen muss aktiv und fristgerecht erfolgen – sonst gilt das Erbe automatisch als angenommen.

    Fazit: Informiert entscheiden – mit kühlem Kopf

    Ein geerbtes Haus mit Schulden ist kein Grund zur Panik – aber Grund genug, gründlich zu prüfen. Ob Du übernehmen, verkaufen oder ausschlagen solltest, hängt von vielen Faktoren ab: vom Marktwert, den Schulden, Deiner Lebenssituation und Deinen Zielen.

    Alina Krey, Immolina GmbH

    Ich unterstütze Dich gern persönlich bei:

    • der realistischen Wertermittlung
    • der Entscheidung „behalten oder verkaufen“
    • dem Verkaufsprozess inkl. Schuldenregulierung

    Melde Dich einfach für ein unverbindliches Gespräch – ganz ohne Druck, aber mit klaren Antworten.

    Küstenfeeling inklusive – auch wenn die Lage kompliziert ist.

  • Immobilienerbe mit Geschwistern – so vermeidest Du Streit

    Immobilienerbe mit Geschwistern – so vermeidest Du Streit

    Ein Haus oder eine Wohnung gemeinsam mit Deinen Geschwistern zu erben, klingt im ersten Moment nach einer familiären Verbindung über den Tod hinaus. Doch in der Praxis kann genau das zur Belastungsprobe werden – für Eure Beziehung und für die Nerven. Unterschiedliche Vorstellungen, emotionale Erinnerungen und finanzielle Interessen führen leider häufig zu Streit.

    Damit es gar nicht erst so weit kommt, zeige ich Dir, wie Du und Deine Geschwister mit dem Erbe einer Immobilie fair und lösungsorientiert umgehen könnt – und welche Rolle ich als Maklerin dabei übernehmen kann.

    Was bedeutet eine Erbengemeinschaft überhaupt?

    Wenn Ihr gemeinsam eine Immobilie erbt, bildet Ihr automatisch eine sogenannte Erbengemeinschaft. Das bedeutet:

    • Niemand darf alleine entscheiden – alle müssen zustimmen, z. B. bei einem Verkauf oder einer Vermietung.
    • Es gibt keinen individuellen Anteil am Haus selbst, sondern nur einen Anteil am gesamten Nachlass.
    • Solange keine Einigung erzielt ist, kann niemand über „seinen Teil“ frei verfügen.

    Je größer die Erbengemeinschaft, desto komplizierter wird es oft. Aber: Mit Offenheit, klarer Kommunikation und professioneller Unterstützung ist eine gute Lösung möglich.

    Die häufigsten Konflikte – und wie Du sie vermeidest

    1. Unterschiedliche Vorstellungen
    Ein Geschwisterteil möchte verkaufen, der andere selbst einziehen – der nächste sieht das Haus als zukünftige Kapitalanlage. Hier hilft nur eins: offen und frühzeitig reden.

    Tipp: Ein gemeinsames Gespräch mit einer neutralen Immobilienexpertin (wie mir) kann helfen, realistische Optionen und Kompromisse auf den Tisch zu bringen.

    2. Emotionale Bindung an das Elternhaus
    Für viele ist das Elternhaus mit Erinnerungen verbunden. Der Gedanke an Verkauf oder Umbau fällt schwer. Doch Emotionen sollten nicht über wirtschaftliche Vernunft siegen – zumindest nicht allein.

    Tipp: Gib Deinen Gefühlen Raum, aber trenne emotionale von finanziellen Entscheidungen. Eine sachliche Wertermittlung hilft, Klarheit zu gewinnen.

    3. Unklare Kommunikation & Missverständnisse
    Verpasste Fristen, fehlende Informationen oder Gerüchte können Konflikte anheizen. Je früher Ihr alle Beteiligten auf einen gemeinsamen Stand bringt, desto besser.

    Tipp: Dokumentiert wichtige Entscheidungen schriftlich – auch unter Geschwistern. So gibt es später keine bösen Überraschungen.

    Was sind Eure Optionen als Erbengemeinschaft?

    1. Gemeinsame Nutzung oder Vermietung
    Ihr behaltet das Haus und nutzt oder vermietet es gemeinsam. Das klappt, wenn Ihr Euch gut versteht – und bereit seid, langfristig zusammenzuarbeiten.

    Wichtig: Klärt, wer sich um Verwaltung, Reparaturen und Mieteinnahmen kümmert. Ein professioneller Hausverwalter kann hier sinnvoll sein.

    2. Auszahlung eines Erben (sog. „Erbauseinandersetzung“)
    Wenn eine*r bleiben will, kann er oder sie die anderen auszahlen. Dafür braucht es:

    • Eine Immobilienbewertung
    • Einen notariellen Vertrag
    • Finanzielle Möglichkeiten (z. B. Kreditaufnahme)

    Ich helfe Dir gern, den aktuellen Marktwert realistisch einzuschätzen und bei Bedarf passende Finanzierungswege aufzuzeigen.

    3. Verkauf der Immobilie
    Der Verkauf ist oft der einfachste Weg, Streit zu vermeiden – besonders wenn keine*r der Erben langfristige Pläne mit dem Haus hat.

    Deine Vorteile mit mir an Deiner Seite:

    • Neutrale Beratung für alle Erben
    • Transparente Wertermittlung
    • Vermittlung zwischen unterschiedlichen Interessen
    • Professionelle Vermarktung und sichere Verkaufsabwicklung

    Was tun, wenn keine Einigung möglich ist?

    Bleibt der Konflikt bestehen, kann jede*r Miterbe die sogenannte Teilungsversteigerung beantragen. Dabei wird die Immobilie gerichtlich zwangsversteigert.

    Aber Achtung:
    Der Erlös ist oft niedriger als bei einem normalen Verkauf, das Verfahren ist langwierig – und belastet das Verhältnis zwischen Euch zusätzlich.

    Mein Tipp: Versucht unbedingt vorher eine Einigung. Ein unabhängiges Gespräch mit einer erfahrenen Maklerin kann Wunder wirken.

    Fazit: Lieber ehrlich sprechen als später streiten

    Ein Immobilienerbe unter Geschwistern ist immer auch ein Balanceakt zwischen Herz und Verstand. Wichtig ist, dass Ihr Euch frühzeitig austauscht, gemeinsam entscheidet – und Euch Unterstützung holt, wenn es schwierig wird.

    Monika Ragauskaite, Immobilienmaklerin bei Immolina GmbH

    Du möchtest eine neutrale Einschätzung, was mit Eurer Immobilie möglich ist – ob Verkauf, Teilung oder Vermietung?

    Dann sprich mich an. Ich begleite Dich und Deine Familie mit Feingefühl, Fachwissen und klaren Lösungen.

    Küstenfeeling inklusive: Immobilien mit Meerwert – auch in sensiblen Situationen.

  • Haus geerbt – was jetzt? Erste Schritte für Erben

    Haus geerbt – was jetzt? Erste Schritte für Erben

    Du hast ein Haus geerbt und fragst Dich, wie es jetzt weitergeht? Für viele ist eine Erbschaft mit gemischten Gefühlen verbunden: Freude über den materiellen Wert, aber auch Unsicherheit und Überforderung, was rechtlich und finanziell zu tun ist. Als erfahrene Maklerin helfe ich Dir gerne, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

    Hier findest Du die wichtigsten Schritte, wenn Du ein Haus geerbt hast.

    1. Das Erbe annehmen oder ausschlagen

    Zuerst solltest Du prüfen, ob Du das Erbe überhaupt annehmen möchtest – denn Du erbst nicht nur Vermögen, sondern auch mögliche Schulden.

    Wichtige Punkte:

    • Du hast 6 Wochen Zeit, um das Erbe beim Nachlassgericht auszuschlagen.
    • Falls Du im Ausland lebst, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
    • Eine Ausschlagung muss formell beim Nachlassgericht oder über einen Notar erfolgen.
    • Prüfe, ob das geerbte Haus belastet ist, z. B. mit einer Hypothek.

    Wenn Du unsicher bist, lohnt sich der Gang zu einem Anwalt oder Steuerberater.

    2. Den Erbschein beantragen

    Um Dich als rechtmäßige*r Erbe auszuweisen, brauchst Du in vielen Fällen einen Erbschein. Diesen erhältst Du beim Nachlassgericht.

    Ausnahme: Wenn Du ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll hast, brauchst Du meist keinen Erbschein – etwa zur Grundbuchänderung oder beim Verkauf.

    3. Grundbuch ändern lassen

    Nach Annahme des Erbes musst Du als neuer Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden. Diese Änderung ist innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall kostenlos, also ohne Grunderwerbsteuer.

    Benötigte Unterlagen:

    • Erbschein oder notarielles Testament
    • Sterbeurkunde
    • Grundbuchauszug

    Ich unterstütze Dich gern dabei, alle Unterlagen korrekt zusammenzustellen.

    4. Wert der Immobilie ermitteln

    Bevor Du Entscheidungen triffst, solltest Du wissen, wie viel das geerbte Haus überhaupt wert ist.

    • Der Immobilienwert ist wichtig für die Erbschaftsteuer.
    • Er hilft bei der Entscheidung: verkaufen, vermieten oder behalten?
    • Bei mehreren Erben dient er als faire Grundlage zur Aufteilung.

    Ich biete Dir eine kostenfreie Ersteinschätzung – transparent, unverbindlich und marktgerecht.

    5. Erbschaftsteuer prüfen

    Ob Du Erbschaftsteuer zahlen musst, hängt vom Wert der Immobilie und Deinem Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person ab.

    Freibeträge (Steuerklasse I):

    • Ehepartner: 500.000 €
    • Kinder: 400.000 €
    • Enkelkinder: 200.000 €

    Liegt der Wert der Immobilie über dem Freibetrag, kann eine Steuer anfallen. Ein Steuerberater hilft Dir dabei, die genaue Höhe zu ermitteln und mögliche Gestaltungsspielräume zu nutzen.

    6. Was tun mit der geerbten Immobilie?

    Jetzt kommt die zentrale Frage: Behalten, vermieten oder verkaufen? Die richtige Entscheidung hängt von Deiner persönlichen Situation ab.

    Option 1: Selbst nutzen
    Du ziehst selbst ein. Das ist oft mit emotionalen Erinnerungen verbunden. Prüfe vorher:

    • Zustand des Hauses
    • Sanierungsbedarf
    • Laufende Kosten (Versicherung, Grundsteuer, Nebenkosten)

    Option 2: Vermieten
    Du behältst das Haus als Kapitalanlage. Dafür solltest Du Dich mit Mietrecht, Verwaltung und Instandhaltung auseinandersetzen oder eine Hausverwaltung beauftragen.

    Option 3: Verkaufen
    Du entscheidest Dich für einen Verkauf – vor allem sinnvoll, wenn:

    • mehrere Erben beteiligt sind
    • Du keinen Bezug zur Immobilie hast
    • Liquidität gebraucht wird

    Als Maklerin mit Marktkenntnis in Schleswig-Holstein – insbesondere an der Ostseeküste – unterstütze ich Dich beim gesamten Verkaufsprozess: von der Wertermittlung über die Vermarktung bis zur notariellen Abwicklung.

    7. Mein persönlicher Tipp für Dich

    Nimm Dir Zeit für eine fundierte Entscheidung – aber verliere Dich nicht im Papierkram. Als erfahrene Ansprechpartnerin helfe ich Dir gerne dabei, Klarheit zu gewinnen und die nächsten Schritte zu planen.

    Du möchtest wissen, wie viel Dein geerbtes Haus wert ist? Oder ob ein Verkauf in Deiner Situation sinnvoll wäre?

    Dann melde Dich für ein unverbindliches Beratungsgespräch – natürlich mit Küstenfeeling inklusive.

    Ich freue mich, Dich persönlich zu begleiten – empathisch, ehrlich und mit dem richtigen Blick fürs Wesentliche.

  • Halbteilung der Maklerprovision

    Halbteilung der Maklerprovision

    Was bedeutet das und warum wurde sie für unzulässig erklärt?

    In der Welt der Immobilienvermittlung sorgt ein aktuelles Gerichtsurteil für Gesprächsstoff: Der sogenannte Halbteilunggrundsatz bei Maklerprovisionen wurde in einem konkreten Fall vom Landgericht München für unwirksam erklärt. Aber was bedeutet das eigentlich genau – und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Käufer, Verkäufer und uns als Makler?

    Was ist der Halbteilunggrundsatz?

    Seit der Reform des Maklerrechts im Jahr 2020 gilt grundsätzlich: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision tragen. Oft wurde dies so ausgelegt, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte teilen – unabhängig von den konkreten Vertragsverhältnissen. Dieses Prinzip hat sich in vielen Kaufverträgen etabliert, insbesondere bei Wohnimmobilien.

    Das Urteil aus München

    Im konkreten Fall hatte ein Käufer gegen die Zahlung der hälftigen Provision geklagt – mit Erfolg. Das Gericht urteilte: Wenn ein Makler ausschließlich vom Verkäufer beauftragt wird, darf der Käufer nicht einfach pauschal zur Kasse gebeten werden. Ein solcher Automatismus widerspricht dem gesetzlichen Leitbild und benachteiligt den Käufer unangemessen.

    Die Richter betonten: Ein bloßer Verweis auf die Halbteilung reicht nicht aus. Es müsse eine tatsächliche vertragliche Vereinbarung mit dem Käufer vorliegen – und die darf nicht einseitig durch den Verkäufer bestimmt werden.

    Was bedeutet das für dich als Immobilienkäufer oder -verkäufer?

    Für Käufer heißt das: Du solltest genau prüfen, ob und warum du eine Provision zahlst. Ohne einen klaren Maklervertrag ist eine Zahlungspflicht nicht gegeben – selbst wenn im Kaufvertrag etwas anderes steht.

    Für Verkäufer und Makler bedeutet das: Transparenz und rechtlich saubere Vertragsgestaltung sind wichtiger denn je. Wer einen Käufer zur Provision verpflichten möchte, braucht eine eindeutige, individuelle Vereinbarung mit diesem – am besten schriftlich und rechtssicher formuliert.

    Mein Fazit als Immobilienmaklerin an der Ostseeküste

    Die Entscheidung des Gerichts zeigt, wie wichtig Fairness und Klarheit im Immobiliengeschäft sind. Ich lege großen Wert auf Transparenz – sowohl bei der Provisionsgestaltung als auch im gesamten Kaufprozess. Denn Vertrauen ist die Grundlage für jede erfolgreiche Vermittlung.

    Wenn du Fragen zur Maklerprovision oder zum Immobilienkauf an der Küste hast, melde dich gerne bei mir.

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