Kategorie: Allgemein

  • ETS II: Was das neue EU-CO₂-Handelssystem für Eigentümer und Käufer bedeutet

    ETS II ist der EU-Emissionshandel für Gebäude und Straßenverkehr. Ab 2027 bezahlen die Inverkehrbringer von Heiz- und Kraftstoffen für deren CO₂-Ausstoß – und geben die Kosten über die Preise weiter. Ziel: fossile Energie verteuern, Sanierungen und saubere Wärme anreizen. Für Dich als heutiger oder künftiger Eigentümer heißt das: Betriebskosten rauf bei Öl/Gas, Wertvorteil für sanierte Häuser.

    Was genau ist ETS II? Ein neue Steuer.

    ETS II ist ein separates Cap-and-Trade-System neben dem bestehenden EU-ETS. Es deckt Gebäude- und Straßenverkehrsemissionen ab, funktioniert „upstream“ (Pflicht liegt bei Brennstofflieferanten) und startet 2027. Bei außergewöhnlich hohen Energiepreisen kann der Start um ein Jahr auf 2028 verschoben werden.

    Preis-Schutzschiene

    Es gibt keinen harten Deckel, aber eine Preisstabilisierungs-Mechanik: Steigt der Auktionspreis über 45 €/t CO₂ (Basis 2020, inflationsbereinigt) für zwei Monate, werden zusätzliche Zertifikate freigegeben. Das soll Preisspitzen glätten.

    So wirkt das in Deutschland – Übergang vom BEHG

    Bis 2026 läuft Deutschlands nationaler CO₂-Preis (BEHG) weiter: 2025 gilt ein Fixpreis von 55 €/t, 2026 folgt eine Auktion im Korridor 55–65 €/t. Ab 2027 geht es in ETS II über; das nationale System wird weitgehend abgelöst.

    Was bedeutet das konkret für Heizkosten?

    Die CO₂-Kosten lassen sich grob so überschlagen:
    Aufschlag je Einheit = Emissionsfaktor × Preis pro kg CO₂, wobei 1 t = 1 000 kg.

    Rechenbeispiele mit amtlichen Emissionsfaktoren (typisch):

    Heizöl 2,66 kg CO₂/Liter, Erdgas 0,202 kg CO₂/kWh. Bei 45 €/t sind das ca. 12,0 ct/L Heizöl bzw. 0,91 ct/kWh Gas; bei 55 €/t ca. 14,6 ct/L bzw. 1,11 ct/kWh. Das sind reine CO₂-Komponenten – ohne Mehrwertsteuer, Netz- und Beschaffungspreise.

    Miete: Wer trägt die CO₂-Kosten?

    Seit 2023 teilt ein 10-Stufen-Modell die CO₂-Kosten zwischen Vermieter und Mieter – je schlechter der energetische Zustand, desto höher der Vermieteranteil (bis 95 %). In sehr effizienten Häusern zahlt der Mieter 100 %. Das gilt auch künftig für die CO₂-Kosten aus ETS II, weil sie über die Heizkostenabrechnung durchgereicht werden.

    Sozialer Ausgleich

    Die EU finanziert ab 2026 bis 2032 einen Sozialklimafonds. Er speist sich u. a. aus ETS-II-Erlösen und soll gezielt Haushalte sowie Kleinstunternehmen bei Sanierung, Heizungstausch oder Mobilität entlasten. Gesamtvolumen: mindestens rund 86,7 Mrd. €. Nationale Programme kommen ergänzend hinzu.

    Was heißt das für heutige Eigentümer? Klare To-dos

    Kurzfristig

    Heizungscheck inkl. Hydraulikabgleich, Vorlauftemperaturen runter, Heizkurve sauber einstellen, Hocheffizienzpumpe einbauen, Thermostatventile prüfen. Das senkt sofort den Verbrauch – und damit CO₂-Kosten.

    Mittelfristig

    Wärmeerzeuger planen: Wärmepumpe (bei passenden Vorlauftemperaturen), Hybridlösung, Anschluss an effiziente Nah-/Fernwärme. Dach/Fassade/Fenster schrittweise verbessern. Jede eingesparte kWh spart künftig doppelt: Energiepreis + CO₂-Aufschlag.

    Abrechnung im Griff

    CO₂-Kosten korrekt ausweisen und nach Stufenmodell verteilen; Datenlage (Energieausweis, Verbräuche, Wohnfläche) sauber führen. Für Mehrfamilienhäuser lohnt ein Abgleich mit dem BMWK-Leitfaden/Tool zur Aufteilung.

    Wenn Du 2025/26 verkaufen willst

    Unterlagen schärfen

    Aktuellen Energieausweis, Wartungsnachweise, Maßnahmenliste, letzte Verbrauchsdaten, Schorniberichte. Zeig Kaufinteressenten die reale Betriebskostenlage – inkl. CO₂-Komponente. Das schafft Vertrauen und verkürzt Verhandlungen.

    „No-Regret“-Pakete

    Kleine, sichtbare Maßnahmen mit großer Wirkung: Dämmung der obersten Geschossdecke, Rohrdämmung im Heizraum, smarte Heizungsregelung. Niedrige Invests, klare Story im Exposé.

    Storytelling fürs Exposé

    Nicht „alte Gastherme“. Besser: „Vorbereitung auf Wärmepumpe begonnen: Heizkörper getauscht, HK-Abgleich erledigt, Vorlauf 50 °C.“ Das senkt Risikoaufschläge im Kopf des Käufers.

    Für Käufer: Worauf Du jetzt achten solltest

    Heizsystem und Vorlauftemperatur

    Wärmepumpen-Tauglichkeit checken. Wenn 50–55 °C im Bestand reichen, ist der Sprung einfacher.

    Energieausweis & reale Verbräuche

    Energieausweis (kennwertbasiert vs. bedarfsbasiert) verstehen, Messwerte der letzten 3 Jahre sehen wollen. Hohe spezifische Emissionen bedeuten künftig höheren CO₂-Aufschlag.

    Gebäudehülle

    Fenster, Dach, Fassaden, Wärmebrücken. Jeder Sanierungsschritt verbessert die Stufe in der CO₂-Kostenaufteilung – relevant bei Vermietung.

    Nebenkosten-Szenarien rechnen

    Mit 45–55 €/t kalkulieren (das ist heute in DE relevant; ETS-II-Preise ab 2027 sind marktbasiert). So bekommst Du ein Gefühl für die Bandbreite.

    Förderung prüfen

    Neben KfW-Programmen lohnt der Blick auf Mittel aus dem EU-Sozialklimafonds, sobald national ausgerollt.

    Marktausblick – nüchtern betrachtet

    Öl- und gasdominierte unsanierte Objekte bekommen Gegenwind: steigende Betriebskosten und Mieter-Kostenteilung drücken die Rendite, wenn nicht modernisiert wird. Sanierte, pumpenfähige Häuser gewinnen an Attraktivität, weil die ETS-II-Kosten gering bleiben. Preisfantasie ersetzt aber keine Rechnung: Cashflow und Capex planbar machen – erst dann kaufen oder verkaufen.

    Muss ich als Eigentümer Zertifikate kaufen?

    Nein. Verpflichtet sind die Brennstofflieferanten. Die Kosten landen aber über die Preise bzw. Nebenkosten bei Dir/Mietern.

    Gibt es einen Preisdeckel?

    Keinen fixen Deckel, aber eine Stabilisierung: Über 45 €/t (2020-Preise; zwei Monate) werden zusätzliche Zertifikate freigegeben.

    Start wirklich 2027?

    Ja – nach aktueller Rechtslage. Bei außergewöhnlich hohen Energiepreisen ist ein Aufschub auf 2028 möglich.

    Was ist mit dem deutschen CO₂-Preis?

    Der nationale Fixpreis liegt 2025 bei 55 €/t, 2026 folgt eine Auktion (55–65 €/t). Ab 2027 greift ETS II.

    Immolina-Tipp

    Wenn Du im Bestand bleibst: zuerst Betriebskosten senken, dann Heizung planen. Wenn Du verkaufen willst: CO₂-Transparenz herstellen, „No-Regret“-Maßnahmen umsetzen und die Geschichte sauber erzählen. Wir rechnen Dir die ETS-II-Szenarien für Dein Objekt durch – kurz, ehrlich, ohne Marketing-Nebel.

    Stand: August 2025. Gesetzgebung kann sich ändern. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

  • Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel – Stand 2025

    Wenn du 2025 eine Immobilie erwirbst – als Käufer, Erbe oder durch Schenkung – und sie gehört zu den alten Ein‑ oder Zweifamilienhäusern, dann tritt die Sanierungspflicht sofort in Kraft, sofern sie nicht schon seit dem 1. Februar 2002 von jemandem selbst bewohnt wurde.

    Pflicht-Maßnahmen (frühestens nach Grundbucheintragung, Frist = zwei Jahre):

    1. Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs – U‑Wert max. 0,24 W/m²K, § 47 GEG
    2. Austausch alter Heizkessel (älter als 30 Jahre, z. B. Öl- oder Gas‑Standardkessel), § 72 GEG
    3. Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserrohre im Keller oder Dachboden, § 71 GEG

    Ausnahmen:

    • Eigentümer, die ihr Haus seit vor 1. Feb. 2002 selbst bewohnen. Diese sind von der Pflicht befreit – Beispiel: Erbe wohnt seit 1995 darin.
    • Denkmalgeschützte Immobilien oder wenn eine Sanierung wirtschaftlich unzumutbar ist.

    Fristen & Sanktionen:

    • Frist: 2 Jahre nach Eintragung ins Grundbuch.
    • Bei Verstoß drohen Bußgelder bis zu 50.000 €.

    Förderung:

    • Förderprogramme verfügbar über BAFA & KfW (BEG), Antrag vor Beginn der Sanierung stellen.

    Was kommt künftig hinzu?

    1. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) nach 14. Mai 2024

    Deutschland muss diese Richtlinie bis 14. Mai 2026 in nationales Recht übertragen. Vorgesehen sind:

    • Zielwerte für Effizienzklassen: Gebäude der Klassen G sollen bis 2030 mindestens auf E gebracht werden; bis 2033 auf D.
    • Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bis 2040: nationale Fahrpläne müssen festlegen, wann Heizungen ersetzt werden.

    2. Heizungsgesetz & kommunale Wärmeplanung

    • Seit 1. Januar 2024: neue Heizungen müssen mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen (Wärmepumpe, Fernwärme etc.), sobald die Kommune einen verbindlichen Wärmeplan beschlossen hat – spätestens ab 2026 (Großstädte) bzw. 2028 (kleine Kommunen).
    • Heizungstauschpflicht bei fossilen Anlagen nach ~30 Jahren Betrieb – spätestens bis 2044 keine fossilen Heizungen mehr erlaubt (§ 72 GEG).
    • Kommunen legen mit Wärmeplänen ggf. künftige Anschlusszonen an Wärmenetze fest – Besitzer können künftig verpflichtet werden, sich anzuschließen.

    Empfehlungen für Käufer oder Erben mit G- oder H-Haus

    PhaseWas gilt aktuellWas droht künftig
    Jetzt (2025)Sanierungspflicht bei Wechsel: Dämmung, Heizungstausch, Rohrdämmung innerhalb von 2 Jahren – sonst BußgeldNoch keine Pflicht für Fassadendämmung oder Fenster
    Bis 2026EU-Richtlinie muss ins deutsche Recht umgesetzt werdenVorgaben für E-Klasse etc. werden verbindlich
    2026–2028Kommunale Wärmepläne erlassenAnschlussverpflichtung an Wärmenetz möglich, Pflichtheizung mit 65 % EE
    Bis 2030/33Effizienzklasse E/D verpflichtend, Austausch fossiler Heizungen verpflichtend bis 2040

    Was heißt das für dich als Käufer oder Erbe?

    • Du stehst mit dem Grundbucheintrag sofort unter Druck: zwei Jahre hast du Zeit – und Fördergeld gibt’s nur, wenn du vor Beginn beantragst.
    • Wer heute erbt oder kauft, sollte genau kalkulieren: Die Auflagen wachsen.
    • Wer freiwillig energetisch nachrüstet, spart Geld und Frust, bevor die EU & das GEG noch schärfer werden.

  • Immobilien auf dem Land – warum der Marktwert in vielen Orten in den nächsten Jahren sinken wird

    In Ballungszentren und deren direktem Umland bleibt die Nachfrage nach Wohnraum auch 2025 hoch. Auf dem Land, weit entfernt von Arbeitsplätzen, ÖPNV und städtischer Infrastruktur, zeigt sich jedoch ein ganz anderes Bild: Die Zahl potenzieller Käufer sinkt – und bestimmte gesetzliche Vorgaben werden diesen Trend noch verstärken.

    Was den Marktwert ländlicher Immobilien in Zukunft drückt

    • Demografie: Junge Menschen ziehen in die Städte, ältere Eigentümer verkaufen seltener. Das reduziert die Käufergruppe vor Ort.
    • Pendelkosten: Hohe Spritpreise und längere Fahrzeiten machen abgelegene Lagen unattraktiver.
    • Energieausweis & Sanierungspflichten: Gebäude mit schlechtem Energieausweis (Klassen G oder H) verlieren stark an Attraktivität. Die energetische Sanierung kann schnell sechsstellige Beträge kosten.
    • GEG & EU-Richtlinien: Strengere Vorgaben für Heizungen, Dämmung und erneuerbare Energien erhöhen den Modernisierungsdruck. Wer nicht nachrüstet, muss mit erheblichen Abschlägen rechnen.
    • Zinsen: Auch wenn die Bauzinsen nicht mehr steigen, bleiben sie auf einem Niveau, das viele Käufer ausbremst.
    • Käuferfinanzierung: Banken bewerten Objekte in strukturschwachen Lagen oft konservativer, was den Kreditrahmen der Käufer senkt.

    Wer sollte über einen baldigen Verkauf nachdenken?

    • Eigentümer älterer, unsanierter Häuser in abgelegenen Dörfern.
    • Besitzer von Immobilien mit hohem Sanierungsbedarf, die selbst keine Investitionen mehr planen oder stemmen können.
    • Erben, die das Elternhaus nicht selbst nutzen wollen.

    Das Dilemma:

    Wer früher verkauft, sichert sich tendenziell noch bessere Preise – steht aber vor dem Problem, Ersatzwohnraum zu finden. Günstige Mietwohnungen sind auch auf dem Land knapp, und in den Städten oft unerschwinglich. Für viele heißt das: Kompromisse eingehen – kleinere Wohnung, Ortswechsel, oder Wohnen zur Miete im Speckgürtel statt im Zentrum.

    Wer über einen Verkauf nachdenkt, sollte nicht nur den aktuellen Marktwert kennen, sondern auch die Perspektive der nächsten fünf bis zehn Jahre. In vielen Dörfern werden Preise für sanierungsbedürftige Häuser unter Druck geraten. Eine ehrliche Marktanalyse jetzt kann später viel Geldverlust verhindern.

    Warum viele Häuser auf dem Land bald schwer verkäuflich sein werden

    In vielen Dörfern steht der Immobilienmarkt still. Die ältere Generation bleibt in ihren Häusern, selbst wenn diese zu groß oder zu pflegeintensiv geworden sind – weil es kaum bezahlbaren Ersatzwohnraum gibt. Eine kleinere, barrierefreie Mietwohnung? Meist nicht vorhanden oder teurer als erwartet.
    Das Ergebnis: Häuser werden oft erst verkauft, wenn die Eigentümer versterben.

    Dieses Muster sehen wir bereits in Teilen Italiens und Spaniens: Dort werden in manchen Regionen Häuser für 1 € angeboten, weil der Sanierungsaufwand den Marktwert übersteigt. Ähnliches droht mittelfristig auch in Deutschland – besonders in strukturschwachen Regionen.

    Warum der Wert alter Häuser auf dem Land sinken wird

    Neben dem demografischen Wandel wirken politische und gesetzliche Vorgaben wie ein zusätzlicher Preisdruck:

    1. Energieausweis

    • Schlechte Energieeffizienz (Klassen G oder H) schreckt Käufer ab.
    • Käufer kalkulieren sofort hohe Sanierungskosten ein – oder suchen gleich ein besseres Objekt.

    2. Gebäudeenergiegesetz (GEG)

    • Neue Heizungen müssen einen Mindestanteil erneuerbarer Energien nutzen (ab 2024/2025).
    • Öl- und Gasheizungen mit hohem Verbrauch werden schrittweise eingeschränkt.

    3. EU-Gebäuderichtlinie (EPBD – Energy Performance of Buildings Directive)

    • Politisches Ziel: bis 2030 möglichst alle Gebäude mindestens Energieklasse E, bis 2033 Klasse D.
    • Schlechtere Klassen müssen nachgerüstet werden – mit hohen Kosten.

    4. Sanierungspflichten nach Eigentümerwechsel

    • Bei Verkauf kann der neue Eigentümer verpflichtet sein, Dach oder Dämmung innerhalb kurzer Frist zu modernisieren (u.a. nach EnEV/GEG).

    5. Strengere Förderlogik

    • Staatliche Zuschüsse gibt es meist nur für Komplettmaßnahmen, nicht für Teilsanierungen – das erhöht den Eigenanteil erheblich.

    Folge für den Markt

    • Viele alte Häuser lassen sich nur noch weit unter ihrem heutigen Wert verkaufen.
    • In manchen Regionen droht ein Überangebot an unsanierten Objekten, für die es kaum noch Käufer gibt.
    • Die Wertlücke zwischen Stadt/Speckgürtel und ländlichen Randlagen wird größer.

    Was Eigentümer jetzt tun sollten

    • Ehrlich prüfen, ob eine wirtschaftliche Sanierung möglich ist.
    • Den Marktwert heute ermitteln – nicht erst in fünf Jahren.
    • Falls ein Verkauf absehbar ist, lieber früher handeln, bevor die Sanierungsauflagen weiter steigen.

  • „Ich warte mit dem Immobilienkauf, bis die Zinsen weiter sinken.“

    Kurz und ehrlich: Nur aufs „Zins-Timing“ zu warten ist 2025 eine schwache Strategie. Die EZB hält den Einlagenzins aktuell bei 2,0 % und signalisiert Vorsicht – der Markt rechnet frühestens mit kleinen Bewegungen, keine sichere Zinssenkungs-Serie. Bauzinsen für 10 Jahre pendeln um ca. 3,4–3,8 % und eher seitwärts. Selbst wenn sie noch leicht fallen: Die Preise stabilisieren sich wieder bzw. ziehen in Ballungsräumen an. Wenn Du kaufen willst, entscheide objektbezogen – nicht kalenderbezogen.

    Wie steht der Markt Sommer 2025

    • Preise: Nach Korrektur 2022–23 wieder leicht im Plus; vdp-Index Q1/2025 +3,6 % J/J. Prognosen für 2025: moderates Plus (ca. 3 %). Regionale Unterschiede bleiben groß.
    • Nachfrage: Institutionelle kehren zögerlich zurück, Volumen steigt von sehr niedrigem Niveau. Für Selbstnutzer selektiv, schwächere Lagen bleiben zäh – hier gibt es Verhandlungsspielraum.
    • Finanzierung: 10-Jahres-Darlehen meist um 3,4–3,8 %, Panels erwarten kurze Zeit Stabilität, keine klare Senkungsschiene.

    Was heißt das für Deine „Warte-Strategie“?

    1. Wenn das passende Objekt da ist (Lage, Substanz, Cashflow), mach ernst – verhandle hart. Der Preisnachlass schlägt die hypothetische Zinsersparnis oft deutlich.
    2. Kalkuliere konservativ: 0,5–1,0 % Zins-Puffer, Tilgung min. 2,5–3 %, Liquiditätsreserve 12 Monate.
    3. Nimm Zinsdellen taktisch mit (Forward, längere Bindung nur, wenn tragbar).
    4. Für Kapitalanleger: Netto-Rendite realistisch rechnen – regulatorische Bremsen drücken den Ertrag (siehe Liste unten). Für reine Eigennutzer zählt Nutzen > Rendite; schwächere Nachfrage kann Dir bessere Einstiegspreise bringen.

    Wichtige rechtliche Bremsen für Vermieter (Auswahl)

    • Mietpreisbremse: Bis 31.12.2029 verlängert. Bei Neuvermietung in angespannten Gebieten meist max. +10 % über ortsüblich.
    • Kappungsgrenze Bestandsmiete: Max. +20 % in 3 Jahren, in vielen Städten 15 %.
    • Modernisierungsumlage: 8 % der Kosten, aber Deckel (typisch bis 3 €/m² innerhalb von 6 Jahren).
    • Mietspiegel-Pflicht: Kommunen ab 50.000 EW müssen Mietspiegel vorhalten; reduziert Spielräume bei Erhöhungen.
    • CO₂-Kostenaufteilung: Vermieter tragen je nach Energieeffizienz einen spürbaren Anteil der CO₂-Abgabe.
    • Zweckentfremdungsverbot: In vielen Städten (z. B. Berlin, Hamburg, München) strikte Regeln gegen Ferienwohnungs-Vermietung.
    • Umwandlungsbremse (§ 250 BauGB): Umwandlung Miet- in Eigentumswohnungen genehmigungspflichtig in angespannten Märkten; bundesrechtliche Grundlage läuft zum 31.12.2025 aus, teils lokale Verlängerungen in Schutzgebieten.

    Wann warten Sinn hat

    • Wenn Dein Haushalts-Puffer dünn ist und 0,3–0,5 %-Punkte Zins Dich ins Schwitzen bringen.
    • Wenn Du stark zyklische Lagen beobachtest, wo Verkäufer noch nicht auf Realitäten reagieren.
    • Wenn das Objekt erhebliche energetische Risiken hat (Heizung, Hülle, Effizienzklasse) und Du Zeit brauchst für Gutachten, CAPEX-Plan, Fördercheck.

    Wann handeln Sinn macht

    • Top-Lage, solide Substanz, fairer Preis, tragbarer Kredit bei 3,x % – nimm es.
    • Verkäufer ist liquiditätsgetrieben: Preis, Übergabetermin, Inventar – alles ist verhandelbar.
    • Du kaufst zur Eigennutzung und planst >10 Jahre Haltedauer. Markt-Zacken sind dann Lärm, keine Strategie.

    Mini-Rechenregel (Faustwert)

    1 % Preisnachlass ist oft wertvoller als 0,1 %-Punkte Zinsvorteil. Beispielgefühl: Bei 400.000 € Kaufpreis sparen 10 % Rabatt 40.000 € sofort. Eine Zinsersparnis von 0,3 %-Punkten auf 300.000 € Darlehen spart grob 900 € Zinsen im Jahr vor Steuern – das dauert, bis sich das rechnet.

    Warten auf „noch günstigere Zinsen“ ist Träumerei. 2025 ist ein Käufermarkt mit Taschenrechner: Such selektiv, prüfe streng, verhandle hart. Für Anleger sind die gesetzlichen Bremsen real und drücken Nettorenditen. Für Eigennutzer ist jetzt oft der bessere Deal drin – nicht, weil Zinsen zaubern, sondern weil Du den Preis runterholst und lange drin bleibst.

    Alina Krey

  • Wohnraumschutzgesetz Hamburg – worum geht’s?

    Seit 1971 ist es in Hamburg verboten, Wohnraum dauerhaft leerstehen zu lassen oder ohne Genehmigung anders zu nutzen – insbesondere nicht als Ferienwohnung, Büro oder Lager. Das Hamburgische Wohnraumschutzgesetz (HmbWoSchG) zielt darauf, Wohnraum zu erhalten und Zweckentfremdung zu verhindern.

    Was heißt das konkret für Eigentümer?

    • Kurzzeitvermietung wie Airbnb gilt als Zweckentfremdung – Genehmigung vom Bezirksamt ist Pflicht je nach Nutzung mehr als 50 % Fläche oder länger als acht Wochen im Kalenderjahr.
    • Seit 1. April 2019 muss jede Kurzzeit-Vermietung registriert werden – du brauchst zwingend eine Wohnraumschutznummer, selbst bei unentgeltlicher Überlassung.
    • Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 500.000 € geahndet werden.
    • Zusätzlich darf Leerstand maximal vier Monate dauern und muss beim Amt angezeigt werden (Genehmigung nötig).

    Stand 2025: Hamburg und sonst im Norden

    • Hamburg (2025)
      Striktes Register, strenge Kontrolle, kaum Ausnahmen. Gewerbliche Umbauten zu Ferienwohnungen brauchen Baugenehmigung, Wohnraumschutznummer, Registrierung – sonst ist illegal.
    • Schleswig‑Holstein
      Seit Mai 2024 eigenes Wohnraumschutzgesetz, Kommunen dürfen Zweckentfremdung befristen oder ganz verbieten, strengere Kontrolle bei Ferienwohnungen.
    • Niedersachsen, Mecklenburg‑Vorpommern
      Teilweise Regelungen auf kommunaler Ebene, aber kein flächendeckendes Gesetz – Ausnahmegebiete möglich, etwa reine Ferienorte.

    Auswirkungen für Investoren und kleine Wohnungskäufer

    • Investoren: Kurzzeitvermietung ist in HH und SH mit erheblichem Aufwand und hohem Risiko verbunden. Genehmigungen, Limitierungen und Registrierung bedeuten: Renditechancen sind beschnitten.
    • Kleine Käufer/Kleinvermieter: Selbstgenutzte Wohnung kurzzeitig vermieten? Möglich, aber maximal ≤ 50 % Fläche und ≤ 8 Wochen ohne Genehmigung – darüber unbedingt Antrag stellen.
    • Ertragsverluste durch Mietpreisbremse: Wenn Miete deckelt, klingt die Idee, kurzfristige (Airbnb‑)Vermietung für Ausgleich – klingt clever, ist riskant. In Hamburg brauchst du Genehmigung und Wohnraumschutznummer, und sämtliche Einnahmen unterliegen der Steuer. Bußgelder drohen bei Fehlern.

    Wo in Deutschland ist noch „frei“ Umwandlung möglich?

    In Bundesländern ohne Zweckentfremdungsverbot wie Teilen von Niedersachsen oder Mecklenburg‑Vorpommern ist grundsätzlich weiterhin möglich, eine Eigentumswohnung in eine Ferienwohnung umzuwandeln – oft aber nur auf Gemeindeebene geregelt. In kleineren Orten ohne Beschränkungen kann das gehen, manchmal ohne Registrierung. Dennoch Achtung: Baurechtliche Genehmigung (Nutzungsänderung) ist meistens erforderlich.

    Empfehlung für Käufer/Verkäufer im Norden

    • Informiere dich lokal genau über Geltungszone (Hamburg, SH vs. NL, MV).
    • Wenn Ferienwohnung geplant: immer zuerst Amtscheck, dann Antrag – ohne geht gar nichts.
    • Kurzzeitvermietung nur innerhalb der legalen Grenzen (Fläche, Dauer).
    • Dokumentiere Einnahmen ordnungsgemäß (Steuer, Stadt, Registrierung).

    Lohnt sich Kurzzeitvermietung als Ersatz für Mietpreisbremse‑Verluste?

    In Hamburg ist es möglich – aber nicht ohne Tamtam: Registrierung + Genehmigung + laufende meldung. Wenn du das nicht sauber organisierst, riskierst du Bußgelder und Ärger. Für kleine Investor ist der Aufwand oft höher als der Ertrag. In FLächen mit weniger Regeln (z. B. Teile von Niedersachen/MV) kann sich das lohnen – aber auch dort brauchst du in der Regel eine formelle Nutzungsänderung.

  • Energieausweis in Deutschland – Varianten, Tricks und Regeln 2025

    1. Welche Varianten gibt’s – und welche ist aussagekräftiger?

    In Deutschland existieren zwei Energieausweis‑Typen:

    • Bedarfsausweis: Theoretisch berechnet auf Basis technischer Gebäudeparameter (Dämmung, Fenster, Heizung etc.). Pflicht bei Neubau, umfassender Sanierung oder bestimmten Altbauten. Gilt als objektiver, schneller Standardvergleich.
    • Verbrauchsausweis: Beruht auf realen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre, witterungsbereinigt. Zulässig bei Gebäuden mit mindestens fünf Wohnungen oder Bau nach 1977. Verbrauchsergebnisse reflektieren Nutzerverhalten stärker – mehr Praxis, weniger Planung.

    Was liefert das „bessere“ Ergebnis?

    Der Bedarfsausweis zeigt einen theoretisch optimalen Zustand – ideal, wenn die Technik modern ist oder energetisch geplant wurde. Der Verbrauchsausweis ist realistischer – aber stark abhängig vom Verhalten der bisherigen Bewohner. Beide sind zehn Jahre gültig.

    2. Warum ist der Ausweis 2025 und künftig so wichtig?

    • Klimaziel‑Instrument: Rund 40 % des Energieverbrauchs fallen aufs Gebäudewesen. Der Ausweis hilft, Effizienz zu vergleichen und Modernisierungspotential zu identifizieren.
    • Gesetzliche Pflicht: Seit dem Gebäudeenergiegesetz GEG ab 2020 müssen Ausweise bei Verkauf oder Neuvermietung vorliegen. Angaben wie Energiekennwerte, Primärenergiebedarf, CO₂‑Emissionen, Effizienzklasse und Modernisierungstipps sind zwingend.
    • Ab 2025: In den ersten Besichtigungsgesprächen muss der Ausweis vorgelegt werden. Inserate müssen zentrale Kennwerte (Kennzahl, Effizienzklasse, Energieträger) enthalten. Bußgelder sind deutlich höher geworden – bis zu 50.000 € möglich.

    3. Wie wird geschummelt – worauf sollten Mieter und Käufer achten?

    Typische Fallen:

    • Verbrauchsausweis kann hinken: Alte Bewohner mit sparsamem Verhalten drücken den Wert. Neue Nutzer heizen anders – die Eckdaten verzerren sich. Besonders bei kleinen Häusern (drei bis vier Wohnungen) nicht immer repräsentativ.
    • Manipulierte Datenübernahme: Verbrauchswerten aus Heizkreisabrechnungen können kreativ bereinigt oder Leerstände unterberücksichtigt werden – Aussteller müssen prüfen, aber tun das nicht immer gründlich.
    • Alte Ausweise ohne CO₂‑Angaben: Ausweise vor Mai 2021 dürfen keine Emissionsdaten anzeigen – vergleichen schlecht möglich.

    Checkliste für Mieter/Käufer:

    • Welcher Ausweis liegt vor?
    • Wie alt ist er? (max. zehn Jahre)
    • Liegen Verbrauchsdaten (falls Verbrauchsausweis) transparent vor?
    • Gibt es Plausibilitätscheck: Klimafaktor, Leerstand, Bewohnerwechsel?
    • Sind CO₂‑Emission und Effizienzklasse enthalten?

    4. Regeln 2025 bei Miete & Kauf

    Pflicht zur Vorlage

    • Bei Neuvergabe (Miete oder Kauf): Ausweis muss frühzeitig zur Verfügung stehen, spätestens vor Besichtigung beim Interessenten.
    • In Inseraten müssen Energiekennwert (kWh/m²a), Effizienzklasse und Energieträger angegeben sein.

    Bußgeldrahmen (2025)

    • Fehlen oder falsche Angaben: bis 10.000 € (private cases), bei besonders schweren Fällen bis 50.000 € möglich.

    Kosten und Wer trägt sie?

    • Verbrauchsausweis: ca. 50–100 €
    • Bedarfsausweis: 300–500 € je nach Aufwand
    • Kosten dürfen Vermieter nicht auf Mieter umlegen, Eigentümer trägt sie.

    Warum das Ganze für uns wichtig ist

    Als Maklerinnen im Norden wissen wir:

    • Käufer und Mieter rechnen immer genauer nach – Transparenz punktet.
    • Ein klarer, valider Energieausweis stärkt Vertrauen und sorgt für reibungslosen Abschluss.
    • Wer schon beim Inserieren mit vollständigen Infos startet, fällt nicht bei Behörden und Interessenten auf.

    Fazit

    • Es gibt Bedarfsausweis (theoretisch, objektiv) und Verbrauchsausweis (praxisbasiert, konditioniert). Beide zehn Jahre gültig.
    • Seit 2025 ist der Energieausweis zentral in Listings und bei Besichtigungen verpflichtend enthalten. Fehlende oder unzureichende Daten kosten ordentlich Bußgeld.
    • Häufige Schummeleien und Manipulationsmöglichkeiten machen kritische Prüfung für Nutzer wichtig.
    Was ändert sich grundsätzlich durch die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) – und bis wann?

    Die revidierte EPBD (EU/2024/1275) ist seit 28. Mai 2024 in Kraft. Deutschland muss sie bis 29. Mai 2026 ins nationale Recht (u. a. GEG) übernehmen. Kernpunkte: alle Neubauten werden schrittweise zu „Zero-Emission Buildings“ (öffentliche Neubauten ab 2028, alle übrigen ab 2030), mehr Pflichtangaben im Energieausweis und strengere Vorgaben für Bestandsgebäude. Für Makler heißt das: Inserate und Exposés brauchen zunehmend präzisere EPC-Daten – und Abweichungen werden teurer.

    Kommen Mindest-Effizienzstandards (MEPS) für Bestandsgebäude?

    Ja, für Nichtwohngebäude führt die EPBD nationale MEPS ein. Bis 2030 müssen die 16 % energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude über einem nationalen Schwellenwert saniert sein, bis 2033 die schlechtesten 26 %. Für Wohngebäude gilt ein Renovierungspfad: −16 % Primärenergie bis 2030 und −20/−22 % bis 2035, wovon mind. 55 % der Einsparung aus dem Segment der 43 % schlechtesten Wohngebäude kommen sollen. Konsequenz für Käufer/Mieter: EPC-Klassen im Gewerbe bekommen echten Preisdruck; für Wohnbestand steigt der Sanierungsdruck segmentweise.

    Was hat es mit Renovierungspässen (Renovation Passports) auf sich – werden die Pflicht?

    Die EPBD schafft einen EU-Rahmen für Renovierungspässe als (zunächst) freiwilliges Instrument mit Fahrplan in Stufen – inhaltlich eng mit dem Energieausweis verzahnt (inkl. Ziel-Energieklasse und erwarteter Emissionsminderung). Deutschland bereitet parallel ein „Gebäudelogbuch“/digitale Gebäudeakte vor. Erwartbar: Pässe werden zum Standard in Förderung/Bankgesprächen und als Zusatz im Exposé – wer seriös vermarkten will, profitiert.

    Welche neuen EPC-Angaben und Datenpflichten zeichnen sich ab?

    Ab 2028 soll bei Neubauten >1.000 m² das Treibhauspotenzial (Lebenszyklus-CO₂) im Ausweis stehen; ab 2030 bei allen Neubauten. Parallel treibt die EU eine Harmonisierung/ Verbesserung von EPCs voran (u. a. einheitlichere Indikatoren, bessere Datenqualität) und verlangt nationale Gebäuderenovierungspläne sowie eine Gebäudedatenbank/Logbuch. Für die Praxis: mehr harte Zahlen im EPC, mehr Vergleichbarkeit – und weniger Spielraum für „kreative“ Ausweise.

  • Was darf ich noch? Was muss ich bald?

    Die Bürokratisierung des Mietrechts und die Folgen für kleine private Vermieter

    Wer heute eine Wohnung vermietet, muss nicht nur den Mietvertrag kennen, sondern auch den Mietspiegel, das Wirtschaftsstrafgesetz, das GEG, das Gebäudeenergiegesetz, die Heizkostenverordnung, die Datenschutz-Grundverordnung, die Trinkwasserverordnung – und am besten gleich noch den Mietrechtsteil des BGB in der aktuellen Kommentierung.

    Was früher mit gesundem Menschenverstand und einem Mustervertrag auskam, ist heute ein Minenfeld. Die Bürokratisierung des Mietrechts schreitet voran – und trifft vor allem die, die keine Rechtsabteilung im Haus haben: die privaten Kleinvermieter.

    Die aktuelle Realität im Mietrecht 2025

    Ein Mietverhältnis beginnt nicht mehr mit einem Handschlag, sondern mit einem Wust an Pflichten:

    • Auskunftspflichten bei Neuvermietung (Vormiete, Modernisierungen, Mietspiegel)
    • Bereitstellung der Betriebskostenabrechnung nach § 556 BGB – möglichst digital und korrekt nach Heizkostenverordnung
    • Rückforderungsrisiken bei Mietpreisbremse-Verstößen (30 Monate rückwirkend!)
    • Einordnung nach Mietspiegel-Feldern, oft ohne verlässliche Datenbasis
    • Dokumentation von Sanierungen und Modernisierungen mit Relevanz für spätere Mieterhöhungen
    • VPI-Berechnungen bei Indexmieten
    • Hinweispflichten bei Kündigungen oder Befristungen
    • Datenschutzkonformes Handling von Interessentenanfragen
    • Regelmäßige Kontrolle auf Legionellen in Mehrfamilienhäusern

    Und wer eine Eigentumswohnung vermietet, muss zusätzlich:

    • Teilungserklärung beachten
    • Hausgeld sauber zuweisen
    • WEG-Beschlüsse in die Nebenkosten umlegen – aber nur, wenn korrekt beschlossen

    Was kommt als Nächstes?

    Die Liste wird länger – nicht kürzer. Politisch in der Diskussion:

    • Mietspiegelpflicht für alle Städte ab 10.000 Einwohner
    • digitale Mietpreisbremse-Überwachung
    • striktere Nachweise für energetische Sanierungen
    • automatisierte Rückzahlungsmechanismen bei Mietverstößen
    • Aufzeichnungspflicht für Heizanlagenverbräuche in Cloud-Systemen
    • Energieausweise mit Echtzeitdaten

    Für private Vermieter bedeutet das: mehr Aufwand, mehr Unsicherheit, mehr Risiko.

    Die Folge: Rückzug aus dem Mietmarkt

    Viele Eigentümer ziehen die Reißleine:

    • Verkauf: Gerade ältere Vermieter geben auf – die Bürokratie ist zu viel
    • Leerstand: Wenn kein neuer Mieter kommt, bleibt die Wohnung leer
    • Verzicht auf Mieterhöhungen: Aus Angst vor Fehlern oder Streit
    • Delegation an teure Hausverwaltungen, die den Gewinn auffressen

    Was bleibt, ist oft nur Frust – und der Eindruck: „Ich darf alles falsch machen, aber nichts richtig.“

    Wer Mietrecht überreguliert, bekommt keine Mietwohnungen – sondern Bürokratie-Leichen

    Das Ziel der Mietpolitik – gerechter Wohnraum für alle – ist nachvollziehbar. Aber der Weg dorthin ist zunehmend von Misstrauen, Kontrolle und Kleinteiligkeit geprägt.

    Private Vermieter brauchen:

    • klare Regeln
    • einfache Formulare
    • verhältnismäßige Pflichten
    • und Vertrauen, nicht nur Vorgaben

    Stattdessen entsteht eine Vermietungslandschaft, in der man sich mehr mit Paragrafen als mit Menschen beschäftigt. Und in der viele sagen: „Ich mach das nicht mehr.“

    Immolina: Für Eigentümer, die wissen wollen, worauf sie sich noch einlassen können. Und was sie sich besser sparen.

  • Staffelmiete, Indexmiete oder gar nicht mehr vermieten?

    Strategien von Eigentümern im Umfeld immer restriktiverer Mietgesetze

    Die Gesetzeslage für private Vermieter wird von Jahr zu Jahr unübersichtlicher – und restriktiver. Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, neue Bußgeldregelungen, verschärfter Kündigungsschutz und Sanierungspflichten: Wer eine Wohnung vermieten will, braucht inzwischen nicht nur Kapital, sondern auch juristische Nervenstärke.

    Immer mehr Eigentümer stellen sich daher die Frage: Welche Mietstrategie ist noch rechtssicher, fair – und wirtschaftlich sinnvoll?
    Oder lautet die Antwort bereits: „Gar nicht mehr vermieten“?

    Staffelmiete – planbar, aber rechtlich begrenzt

    Die Staffelmiete (§ 557a BGB) erlaubt, bei Vertragsbeginn feste Mieterhöhungen zu vereinbaren, z. B. +20 € jährlich. Vorteile:

    • Planbarkeit für beide Seiten
    • Kein Streit über Mietspiegel
    • Umgehung der Kappungsgrenze

    Aber: Auch Staffelmieten müssen mit dem Mietspiegel vereinbar sein. In angespannten Märkten greift weiterhin die Mietpreisbremse – bei Verstößen drohen Rückzahlungen.

    Und: Eine einmal vereinbarte Staffel lässt keinen Spielraum für Reaktion auf Inflation oder steigende Nebenkosten – sie läuft stur durch, selbst wenn das Kostenumfeld sich stark verändert.

    Indexmiete – Schutz vor Inflation?

    Die Indexmiete (§ 557b BGB) koppelt die Miete an den Verbraucherpreisindex (VPI). Vorteil:
    Steigt die Inflation, steigt auch die Miete – mit Verzögerung, aber automatisch.

    Immer mehr Vermieter nutzen dieses Modell, vor allem bei Neubauten oder Neuvermietungen. Auch hier gilt jedoch:

    • Die Anfangsmiete darf nicht zu hoch sein (Mietpreisbremse!)
    • Die Anpassung erfolgt nur einmal jährlich und muss korrekt berechnet werden
    • Der VPI bildet die reale Kostenlage von Eigentümern nicht exakt ab – z. B. steigen Energie- und Handwerkerpreise oft stärker

    Zudem wird politisch diskutiert, die Indexmiete zu begrenzen oder zu „deckeln“, wenn die Inflation über ein bestimmtes Maß hinausgeht. Rechtssicherheit? Fraglich.

    Oder gar nicht mehr vermieten?

    Ein drastischer, aber realer Trend: Immer mehr Eigentümer entscheiden sich gegen die Vermietung. Gründe:

    • Unsicherheit durch politische Eingriffe
    • Angst vor Rückforderungen, Klagen, Konflikten
    • Hoher Verwaltungsaufwand
    • Erschwerter Eigenbedarf
    • Keine ausreichende Rendite bei gleichzeitig wachsendem Risiko

    Die Alternativen:

    • Verkauf – oft unter Wert, wenn vermietet
    • Eigennutzung – auch als Ferienwohnung (sofern erlaubt)
    • Leerstand – aus Angst vor „Falle Mieterrecht“
    • Umstieg auf gewerbliche Nutzung, Kurzzeitvermietung oder „Fix & Flip“

    Mietrecht soll schützen – aber es vertreibt die, die Wohnungen bereitstellen

    Die politische Idee: Mieter sollen bezahlbar wohnen können.
    Die wirtschaftliche Realität: Wer sich das Mietrecht genau anschaut, will oft nicht mehr vermieten.

    Staffelmiete und Indexmiete sind Brückenlösungen, aber keine Lösung für ein strukturelles Problem:
    Ein Vermietungsmarkt, der Investoren bestraft, statt sie willkommen zu heißen.

    Wenn Politik weiter auf Regulierung statt auf Anreize setzt, werden die Wohnungen nicht günstiger – sie werden nur seltener verfügbar.

    Immolina: Für Eigentümer, die rechnen, bevor sie regeln. Und die wissen wollen, ob sich Vermieten noch lohnt.

  • Kündigungsschutz – Eigentum verpflichtet. Aber zu was genau?

    Wie schwer es geworden ist, auf berechtigtem Weg Eigenbedarf geltend zu machen

    „Eigentum verpflichtet.“ Dieser Satz aus dem Grundgesetz wird oft zitiert, wenn es um den Schutz von Mietern geht. Doch was bedeutet er eigentlich – und was wird daraus im Jahr 2025 gemacht?

    Immer häufiger erleben private Vermieter, dass sie zwar für Instandhaltung, Sanierung und steigende Kosten geradestehen sollen – aber kaum noch das Recht haben, ihr Eigentum selbst zu nutzen. Besonders der Eigenbedarf, einst ein legitimer Kündigungsgrund, ist heute zur juristischen Hürde geworden.

    Die Rechtslage: Eigenbedarf nur mit Hürden und Geduld

    Grundsätzlich darf ein Vermieter kündigen, wenn er die Wohnung für sich selbst oder nahe Angehörige benötigt (§ 573 BGB). Doch die Praxis sieht anders aus:

    • Der Eigenbedarf muss konkret und nachvollziehbar begründet sein.
    • Eine allgemeine Absicht („für später“) reicht nicht.
    • Die Person, die einziehen soll, muss tatsächlich Bedarf haben – und dieser Bedarf muss dringlich sein.
    • Je nach Lebenslage des Mieters (z. B. hohes Alter, Krankheit, lange Mietdauer) kann ein Härtefall vorliegen, der die Kündigung verhindert.
    • Die Kündigungsfristen sind lang: bis zu 9 Monate und mehr.

    Besonders in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt und mieterfreundlicher Rechtsprechung sind die Hürden hoch. Und oft entscheiden Gerichte zugunsten der Mieter, selbst wenn der Eigenbedarf formal korrekt angezeigt wurde.

    Eigentum – aber nur auf dem Papier?

    Viele Eigentümer fragen sich zurecht: Wozu gehört mir diese Wohnung, wenn ich weder frei über die Miete entscheiden kann, noch selbst darin wohnen darf?

    Hinzu kommt:

    • Gerichtskosten, wenn Mieter der Kündigung widersprechen
    • unsichere Urteile, auch nach langer Wartezeit
    • Verzögerungstaktiken, etwa durch Widerspruchsbegründungen, Atteste oder Mieterschutzvereine

    In der Folge lassen viele Eigentümer den Eigenbedarf gar nicht mehr prüfen, sondern:

    • verkaufen mit Mietvertrag (oft unter Wert)
    • verzichten auf Eigennutzung
    • lassen leer stehen (besonders bei Zweitwohnungen oder Erbschaften)

    Politischer Druck steigt – Kündigungsschutz wird weiter ausgebaut

    Aktuelle politische Forderungen (v. a. von SPD, Grünen, Linken) zielen auf:

    • weitere Einschränkungen beim Eigenbedarf (z. B. Sperrfristen nach Umwandlung)
    • Verschärfung der Härtefallprüfung
    • Verlängerung von Kündigungsfristen
    • generelle Kündigungssperren bei bestimmten Gruppen

    Was dabei verloren geht: Das Vertrauen in die Rechtssicherheit von Eigentum.

    Was bedeutet das für private Investoren?

    Wer heute eine Wohnung kauft, um sie:

    • im Alter selbst zu nutzen,
    • Kindern oder Angehörigen zu überlassen,
    • oder sie ggf. bei verändertem Lebensumstand zu beziehen,

    muss sich auf jahrelangen Streit einstellen – oder frühzeitig leer kaufen, was teuer ist.

    Die Folge:
    Immer weniger Menschen kaufen vermietete Wohnungen als Kapitalanlage oder Altersvorsorge. Die Unsicherheit ist zu groß. Stattdessen verlagern sich Investitionen in flexiblere, risikolosere Anlageformen – oder gleich ins Ausland.

    Eigentum verpflichtet – aber nicht zur Selbstaufgabe

    Wer privaten Wohnraum schaffen oder erhalten will, muss auch:

    • über die Nutzung entscheiden können
    • wirtschaftlich kalkulieren dürfen
    • rechtssicher Eigentumsrechte wahrnehmen können

    Der Kündigungsschutz darf nicht zur Entwertung von Eigentum führen. Sonst bleibt irgendwann nur noch der Staat als Eigentümer übrig – und der hat in den letzten Jahrzehnten nicht bewiesen, dass er Wohnraum besser verwaltet.

    Immolina: Für Eigentümer, die wissen wollen, was ihnen gehört. Und was nicht mehr.

  • Mietpreisbremse 2.0 – Wer bremst hier eigentlich wen?

    Wie politische Eingriffe die Modernisierung und Investitionsbereitschaft in Bestände abwürgen

    Die Mieten steigen – heißt es. Doch steigen auch die Gewinne? Und wenn der Staat die Mietpreise bremst, wer bremst dann noch mit? Die Antwort lautet oft: die Eigentümer selbst. Nicht, weil sie wollen, sondern weil sie müssen.

    Denn in Zeiten von verschärften Regeln, steigenden Kosten und wachsenden politischen Risiken verliert das klassische Investment in Mietwohnungen seine Attraktivität – vor allem für kleine private Investoren, die jahrzehntelang das Rückgrat des Mietwohnungsmarkts bildeten.

    🚧 Was ist die „Mietpreisbremse 2.0“?

    Die Mietpreisbremse ist kein neues Instrument – doch sie wurde in den letzten Jahren verschärft und ausgeweitet. Die wichtigsten Elemente der „Version 2.0“ im Jahr 2025:

    • +10 % Regel bei Neuvermietung (§ 556d BGB) – gilt in allen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt
    • Kappungsgrenze von max. 15 % Mietsteigerung in 3 Jahren – sogar bei stark gestiegenen Betriebskosten
    • Rückforderungsansprüche rückwirkend bis zu 30 Monate bei Verstößen
    • Bußgelder bei Mietpreisüberhöhung von bis zu 50.000 €, bald evtl. 100.000 €
    • Neuer Mietspiegel-Zwang auch für kleinere Gemeinden
    • Zusätzliche Transparenzpflichten, z. B. über Vormiete oder Modernisierungsausgaben

    🧱 Warum trifft das gerade private Eigentümer so hart?

    Anders als große Wohnkonzerne oder Genossenschaften haben private Vermieter oft:

    • nur eine oder zwei Wohnungen im Bestand
    • keine eigene Rechtsabteilung
    • kaum Skaleneffekte
    • keine Förderung vom Staat

    Gleichzeitig müssen sie:

    • Sanierungsauflagen erfüllen (GEG, Heizungstausch, Dämmung)
    • Instandhaltungskosten tragen
    • Verwaltung und Buchhaltung selbst leisten
    • und sich mit Mietern und Behörden auseinandersetzen

    Wer dann noch die Miete kaum erhöhen darf, steht schnell vor der Frage: Warum mache ich das eigentlich noch?

    📉 Investitionsbremse statt Wohnraumoffensive

    Die politische Rhetorik lautet: „Mieter entlasten“. Eine erzwungene Umverteilung: von denen, die Risiken eingehen, sparen, verzichten und investieren – zu den Gleichgültigen.
    Die Realität ist: Eigentümer verlieren Vertrauen und stoppen Investitionen.

    • Sanierungen werden verschoben oder abgespeckt
    • Erhaltungsmaßnahmen nur noch das Nötigste
    • Modernisierungen mit wirtschaftlichem Risiko
    • Umwandlungen, Verkäufe oder Leerstand nehmen zu
    • Neubau im Bestand? Unkalkulierbar.

    Was entsteht, ist kein sozialer Ausgleich, sondern eine Blockade in der Wohnraumentwicklung.

    🗺️ Wo gilt die Bremse? Und was bedeutet das für Investoren?

    Die Mietpreisbremse gilt in ganz Hamburg und in 62 Kommunen Schleswig-Holsteins – darunter fast alle Küstenorte, Städte im Speckgürtel und touristisch geprägten Gemeinden. Auch Orte wie Ahrensburg, Norderstedt, Scharbeutz, Fehmarn oder Wedel sind betroffen.

    Für Anleger heißt das:
    👉 selbst in Orten mit hoher Nachfrage und stabiler Wertentwicklung sind die regulatorischen Eingriffe massiv.
    👉 Einnahmen sind gedeckelt, Kosten nicht – bei gleichzeitig steigendem Verwaltungsaufwand und politischen Risiken.

    🔄 Bremsen statt fördern? Eine politische Sackgasse

    Statt Anreize für Sanierung, Nachverdichtung oder altersgerechten Umbau zu schaffen, gibt es:

    • Strafandrohungen bei Mietüberschreitung
    • hohe Anforderungen an energetische Standards
    • bürokratische Hürden für Mietanpassungen
    • unübersichtliche Gesetzeslage zwischen Bund, Ländern und Gemeinden

    Das Ergebnis:
    Der private Kapitalstrom, jahrzehntelang ein stabiler Motor für Wohnraum, versiegt. Viele Eigentümer schichten um in:

    • ETFs oder Aktien
    • Gold oder Bitcoin
    • Ferienimmobilien (soweit nicht durch Zweckentfremdungssatzungen blockiert)
    • oder Fix & Flip statt Vermietung

    🚨 Gefahr erkannt, aber nicht gebannt

    Die Politik hat das Problem erkannt – aber die Lösung bleibt ideologisch geprägt:

    • Statt Investoren zu gewinnen, werden sie reguliert.
    • Statt marktwirtschaftlicher Steuerung gibt es pauschale Deckel.
    • Statt Modernisierungen zu fördern, wird ihnen der Boden entzogen.

    Dabei braucht Deutschland mehr denn je:

    • altersgerechte, barrierefreie Wohnungen
    • energetisch sanierte Altbauten
    • Investitionen in Bestände, bevor sie verfallen

    All das kostet Geld – aber genau dieses Geld wird mit der Mietpreisbremse 2.0 abgeschreckt.

    🧠 Wer dauerhaft bremst, fährt den Wohnungsmarkt gegen die Wand

    Ohne private Investoren gibt es keinen Bestandserhalt.
    Ohne planbare Rendite gibt es keine Sanierungen.
    Ohne wirtschaftliche Freiheit gibt es keine Zukunft für den Mietwohnungsmarkt.

    Die Mietpreisbremse 2.0 mag gut gemeint sein – aber sie bremst genau die, die bislang für Wohnraum gesorgt haben.
    Was wir brauchen, ist keine zusätzliche Regulierung, sondern ein Neustart mit Augenmaß:
    Investitionen erleichtern, Anreize schaffen, Vertrauen zurückgewinnen.

    Immolina: Klartext für private Eigentümer, Investoren und Wohnraumschaffer im Norden.
    Wir zeigen, wo sich der Einsatz noch lohnt – und wo man besser bremst, bevor der Staat es übernimmt.