Kategorie: Formeln, Fristen & Regeln

  • Welche Unterlagen braucht man für einen Immobilienverkauf?

    Ein erfolgreicher Immobilienverkauf beginnt nicht erst mit dem ersten Besichtigungstermin – sondern mit guter Vorbereitung. Wer alle nötigen Unterlagen parat hat, spart Zeit, vermeidet Rückfragen und schafft Vertrauen bei potenziellen Käufer:innen. Doch welche Dokumente sind wirklich wichtig?

    Die wichtigsten Verkaufsunterlagen im Überblick:

    1. Grundbuchauszug – Nachweis über Eigentum, Lasten und Rechte (nicht älter als 3 Monate).
    2. Flurkarte / Lageplan – Übersicht über Grundstücksgrenzen und Lage.
    3. Energieausweis – Pflicht bei jeder Immobilienanzeige (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis).
    4. Baupläne und Grundrisse – Aktuelle, idealerweise maßstabsgetreue Unterlagen.
    5. Wohnflächenberechnung – Nach der gültigen Wohnflächenverordnung.
    6. Gebäudeversicherungsnachweis – Nachweis über bestehende Gebäudeversicherung.
    7. Nachweise über Modernisierungen / Sanierungen – inkl. Rechnungen und Beschreibungen.
    8. Teilungserklärung und Protokolle (bei Eigentumswohnungen) – inkl. Wohngeldabrechnungen, Rücklagenstand und Eigentümerversammlungsprotokollen.
    9. Mietverträge – falls das Objekt vermietet ist.

    Zusätzliche Unterlagen (je nach Objekt): – Grundsteuerbescheid
    – Altlastenauskunft
    – Baulastenverzeichnis
    – ggf. Erb- oder Scheidungsunterlagen

    Also:
    Mit vollständigen und gut aufbereiteten Unterlagen überzeugst du potenzielle Käufer:innen und erleichterst den Verkaufsprozess erheblich. Eine strukturierte Mappe oder digitale Zusammenstellung signalisiert Professionalität – und spart am Ende bares Geld und viel Zeit.

  • Nebenkosten beim Kauf: So kalkulierst du realistisch

    Beim Immobilienkauf zählt nicht nur der Kaufpreis – auch die sogenannten Kaufnebenkosten spielen eine große Rolle. Wer hier nicht sorgfältig plant, kann schnell von zusätzlichen Ausgaben überrascht werden. Doch welche Posten gehören dazu, und wie hoch fallen sie aus?

    Die wichtigsten Nebenkosten im Überblick:

    1. Grunderwerbsteuer – In Schleswig-Holstein liegt sie bei 6,5 % des Kaufpreises.
    2. Notarkosten – Rund 1,0–1,5 % für Beurkundung und Grundbucheintrag.
    3. Grundbuchkosten – Etwa 0,5 % für die Eintragung als neue:r Eigentümer:in.
    4. Maklerprovision – In der Regel 3,57 % für Käufer:innen (sofern Makler:in beauftragt wurde).
    5. Kosten für Finanzierung – z. B. Schätzkosten der Bank oder Gebühren für die Eintragung von Grundschulden.

    Beispielrechnung:
    Bei einem Kaufpreis von 400.000 € summieren sich die Nebenkosten schnell auf rund 10–12 % – also etwa 40.000 bis 48.000 €. Dieser Betrag sollte zusätzlich zum Eigenkapital eingeplant werden.

    Tipp:
    Lass dir frühzeitig ein detailliertes Finanzierungsgespräch bei deiner Bank oder einem unabhängigen Finanzberater geben. Auch ein:e erfahrene:r Makler:in kann dir helfen, alle Posten realistisch einzuordnen – und dich vor bösen Überraschungen bewahren.

    Fazit:
    Die Nebenkosten sind ein fester Bestandteil des Immobilienkaufs – und oft entscheidend für die Finanzierung. Wer sie sorgfältig plant und transparent kalkuliert, kann sicher und gut vorbereitet in die eigenen vier Wände starten.

  • Was bedeutet Verkehrswert – und wie wird er ermittelt?

    Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchte, stößt früher oder später auf den Begriff „Verkehrswert“. Doch was genau steckt dahinter – und wie lässt sich dieser Wert zuverlässig ermitteln?

    Definition: Was ist der Verkehrswert?
    Der Verkehrswert (auch Marktwert genannt) ist der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einem Verkauf zum Bewertungszeitpunkt zu erzielen wäre. Er basiert auf Lage, Zustand, Größe, Ausstattung und dem aktuellen Marktumfeld. Der Verkehrswert ist damit ein objektiver Richtwert – nicht zu verwechseln mit dem Wunschpreis.

    Drei Verfahren zur Wertermittlung
    Je nach Immobilientyp kommen verschiedene Methoden zum Einsatz:

    1. Vergleichswertverfahren – basiert auf Preisen ähnlicher Immobilien in vergleichbarer Lage (z. B. bei Eigentumswohnungen).
    2. Ertragswertverfahren – berücksichtigt Mieteinnahmen und Rendite (z. B. bei vermieteten Objekten).
    3. Sachwertverfahren – errechnet den Wert von Gebäude und Grundstück getrennt (z. B. bei Einfamilienhäusern).

    Warum ist der Verkehrswert wichtig?
    Ein realistischer Verkehrswert hilft: – den passenden Verkaufspreis zu bestimmen,
    – Käufer:innen und Banken bei der Finanzierung,
    – Streitigkeiten (z. B. bei Scheidung oder Erbschaft) zu vermeiden,
    – Vertrauen zwischen allen Beteiligten zu schaffen.

    Der Verkehrswert ist die solide Grundlage für jede Immobilienentscheidung. Wer verkauft, sollte ihn professionell ermitteln lassen – durch Makler:in, Gutachter:in oder Sachverständige. So gelingt der Verkauf auf Augenhöhe und ohne Überraschungen.

  • Was du über Mietrecht und Eigenbedarfskündigung 2025 wissen musst

    Für viele Immobilieneigentümer:innen stellt sich beim Haus- oder Wohnungskauf die Frage: Was, wenn das Objekt vermietet ist? Eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich möglich – aber an strenge rechtliche Vorgaben gebunden. 2025 könnten zusätzliche gesetzliche Verschärfungen folgen.

    Was gilt aktuell?
    Vermieter:innen dürfen kündigen, wenn sie die Immobilie für sich selbst oder nahe Angehörige benötigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, plausibel begründet sein und eine gesetzliche Kündigungsfrist einhalten (je nach Mietdauer zwischen 3 und 9 Monaten). Ein pauschaler Verweis auf „späteren Eigenbedarf“ reicht nicht aus.

    Was ändert sich 2025?
    Politisch wird diskutiert, die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung weiter zu verschärfen – etwa durch eine Pflicht zur Angabe konkreter Alternativen für Mieter:innen oder durch längere Fristen in angespannten Wohnungsmärkten. Auch Schadensersatzforderungen durch Mieter:innen nach missbräuchlicher Kündigung sollen vereinfacht werden.

    Was bedeutet das für Käufer:innen?
    Wer eine vermietete Immobilie zur Eigennutzung kaufen möchte, sollte sich umfassend beraten lassen – insbesondere, ob und wann eine Eigenbedarfskündigung rechtlich möglich ist. Ein Blick in den Mietvertrag ist ebenso wichtig wie ein Gespräch mit den aktuellen Mieter:innen. Empathie und Transparenz zahlen sich aus.

    Fazit:
    Die Eigenbedarfskündigung bleibt ein sensibles Thema – und 2025 möglicherweise noch komplexer. Wer rechtzeitig plant, klar kommuniziert und sich professionell begleiten lässt, kann rechtssicher handeln und Konflikte vermeiden.

  • Wohnflächenverordnung: Neue Maßstäbe ab 2025?

    Die Wohnflächenverordnung (WoFlV) regelt, wie die Wohnfläche einer Immobilie offiziell berechnet wird – und damit auch, wie hoch Miete, Kaufpreis oder Nebenkosten ausfallen dürfen. 2025 wird über eine Reform diskutiert, die insbesondere für Käufer:innen und Verkäufer:innen mehr Klarheit, aber auch Veränderungen bringen könnte.

    Warum ist das wichtig?
    Die Wohnfläche ist eine zentrale Größe bei Immobilienanzeigen und Preisverhandlungen. Schon kleine Unterschiede in der Berechnung (z. B. Dachschrägen, Balkone, Terrassen) können große finanzielle Auswirkungen haben. Bislang gelten hier teils veraltete und lückenhafte Regeln, was immer wieder zu Streitigkeiten führt.

    Was könnte sich 2025 ändern?
    Einheitlichere und digital nachvollziehbare Standards sind geplant – etwa durch 3D-Messungen oder klarere Vorgaben für Sonderflächen. Auch bisher unklare Flächen wie Wintergärten oder Hobbyräume sollen eindeutiger erfasst werden. Das Ziel: mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.

    Was heißt das für Verkäufer:innen?
    Wer 2025 eine Immobilie verkaufen möchte, sollte frühzeitig prüfen, wie die Wohnfläche aktuell angegeben ist – und ob diese korrekt erfasst wurde. Fehlerhafte Angaben können zu Preisnachlässen oder sogar zu Rückabwicklungen führen. Ein professionelles Aufmaß schafft hier Sicherheit.

    Fazit:
    Die geplante Reform der Wohnflächenverordnung sorgt für mehr Klarheit – und erfordert gleichzeitig Genauigkeit. Wer seine Immobilie 2025 verkaufen will, sollte sich frühzeitig mit den neuen Regeln vertraut machen und auf korrekte Angaben achten. So lassen sich Missverständnisse und finanzielle Risiken vermeiden.

  • Erbschaftssteuer beim Immobilienerbe – das musst du 2024 beachten

    Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer – und wird oft durch steuerliche Fragen rund um die geerbte Immobilie noch komplizierter. Gerade 2024 gibt es dabei einiges zu beachten, denn Immobilienbewertungen und Freibeträge sind wieder stärker in den Fokus der Finanzämter gerückt.

    Wie wird die Steuer berechnet?
    Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie. Ehepartner:innen und Kinder haben hohe Freibeträge (z. B. 500.000 € bzw. 400.000 €), doch mit steigenden Immobilienpreisen – besonders in Regionen wie der Lübecker Bucht – wird dieser Rahmen schnell überschritten. Das Finanzamt berechnet den Immobilienwert nach dem sogenannten „gemeinen Wert“, der oft auf aktuellen Bodenrichtwerten und Vergleichswerten basiert.

    Tipp: Bewertung prüfen lassen
    Die Finanzamtsbewertung fällt manchmal zu hoch aus. Es lohnt sich, ein eigenes Gutachten einzureichen, wenn der ermittelte Steuerwert nicht mit dem tatsächlichen Marktwert übereinstimmt. So kann im Einzelfall viel gespart werden.

    Eigennutzung schützt vor Steuer
    Wer als Kind oder Ehepartner:in selbst in die geerbte Immobilie einzieht und diese mindestens zehn Jahre bewohnt, kann die Erbschaftssteuer komplett vermeiden – auch bei höheren Werten. Das gilt allerdings nur, wenn die Immobilie tatsächlich selbst genutzt wird.

    Fazit:
    Beim Immobilienerbe entscheidet die richtige Strategie über Steuerlast oder Steuerfreiheit. Frühzeitige Beratung durch Makler:in, Steuerberater:in oder Notar:in ist daher unverzichtbar. Wer rechtzeitig plant, kann die Weichen für eine steuerlich kluge und emotionale Entlastung stellen.