Du hast ein Haus geerbt und fragst Dich, wie es jetzt weitergeht? Für viele ist eine Erbschaft mit gemischten Gefühlen verbunden: Freude über den materiellen Wert, aber auch Unsicherheit und Überforderung, was rechtlich und finanziell zu tun ist. Als erfahrene Maklerin helfe ich Dir gerne, den Überblick zu behalten und die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Hier findest Du die wichtigsten Schritte, wenn Du ein Haus geerbt hast.
1. Das Erbe annehmen oder ausschlagen
Zuerst solltest Du prüfen, ob Du das Erbe überhaupt annehmen möchtest – denn Du erbst nicht nur Vermögen, sondern auch mögliche Schulden.
Wichtige Punkte:
- Du hast 6 Wochen Zeit, um das Erbe beim Nachlassgericht auszuschlagen.
- Falls Du im Ausland lebst, verlängert sich die Frist auf 6 Monate.
- Eine Ausschlagung muss formell beim Nachlassgericht oder über einen Notar erfolgen.
- Prüfe, ob das geerbte Haus belastet ist, z. B. mit einer Hypothek.
Wenn Du unsicher bist, lohnt sich der Gang zu einem Anwalt oder Steuerberater.
2. Den Erbschein beantragen
Um Dich als rechtmäßige*r Erbe auszuweisen, brauchst Du in vielen Fällen einen Erbschein. Diesen erhältst Du beim Nachlassgericht.
Ausnahme: Wenn Du ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll hast, brauchst Du meist keinen Erbschein – etwa zur Grundbuchänderung oder beim Verkauf.
3. Grundbuch ändern lassen
Nach Annahme des Erbes musst Du als neuer Eigentümerin ins Grundbuch eingetragen werden. Diese Änderung ist innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall kostenlos, also ohne Grunderwerbsteuer.
Benötigte Unterlagen:
- Erbschein oder notarielles Testament
- Sterbeurkunde
- Grundbuchauszug
Ich unterstütze Dich gern dabei, alle Unterlagen korrekt zusammenzustellen.
4. Wert der Immobilie ermitteln
Bevor Du Entscheidungen triffst, solltest Du wissen, wie viel das geerbte Haus überhaupt wert ist.
- Der Immobilienwert ist wichtig für die Erbschaftsteuer.
- Er hilft bei der Entscheidung: verkaufen, vermieten oder behalten?
- Bei mehreren Erben dient er als faire Grundlage zur Aufteilung.
Ich biete Dir eine kostenfreie Ersteinschätzung – transparent, unverbindlich und marktgerecht.
5. Erbschaftsteuer prüfen
Ob Du Erbschaftsteuer zahlen musst, hängt vom Wert der Immobilie und Deinem Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person ab.
Freibeträge (Steuerklasse I):
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder: 400.000 €
- Enkelkinder: 200.000 €
Liegt der Wert der Immobilie über dem Freibetrag, kann eine Steuer anfallen. Ein Steuerberater hilft Dir dabei, die genaue Höhe zu ermitteln und mögliche Gestaltungsspielräume zu nutzen.
6. Was tun mit der geerbten Immobilie?
Jetzt kommt die zentrale Frage: Behalten, vermieten oder verkaufen? Die richtige Entscheidung hängt von Deiner persönlichen Situation ab.
Option 1: Selbst nutzen
Du ziehst selbst ein. Das ist oft mit emotionalen Erinnerungen verbunden. Prüfe vorher:
- Zustand des Hauses
- Sanierungsbedarf
- Laufende Kosten (Versicherung, Grundsteuer, Nebenkosten)
Option 2: Vermieten
Du behältst das Haus als Kapitalanlage. Dafür solltest Du Dich mit Mietrecht, Verwaltung und Instandhaltung auseinandersetzen oder eine Hausverwaltung beauftragen.
Option 3: Verkaufen
Du entscheidest Dich für einen Verkauf – vor allem sinnvoll, wenn:
- mehrere Erben beteiligt sind
- Du keinen Bezug zur Immobilie hast
- Liquidität gebraucht wird
Als Maklerin mit Marktkenntnis in Schleswig-Holstein – insbesondere an der Ostseeküste – unterstütze ich Dich beim gesamten Verkaufsprozess: von der Wertermittlung über die Vermarktung bis zur notariellen Abwicklung.
7. Mein persönlicher Tipp für Dich
Nimm Dir Zeit für eine fundierte Entscheidung – aber verliere Dich nicht im Papierkram. Als erfahrene Ansprechpartnerin helfe ich Dir gerne dabei, Klarheit zu gewinnen und die nächsten Schritte zu planen.
Du möchtest wissen, wie viel Dein geerbtes Haus wert ist? Oder ob ein Verkauf in Deiner Situation sinnvoll wäre?
Dann melde Dich für ein unverbindliches Beratungsgespräch – natürlich mit Küstenfeeling inklusive.
Ich freue mich, Dich persönlich zu begleiten – empathisch, ehrlich und mit dem richtigen Blick fürs Wesentliche.