Der Verkauf einer Eigentumswohnung unterscheidet sich in einigen wichtigen Punkten vom Hausverkauf. Denn hier geht es nicht nur um deine Wohnung, sondern auch um deinen Anteil am gesamten Gebäude und an der Eigentümergemeinschaft (WEG). Wer seine Wohnung erfolgreich verkaufen möchte, sollte die Regeln des WEG-Rechts kennen.
Was gehört zum Verkauf?
Beim Verkauf überträgst du nicht nur das Sondereigentum (deine Wohnung), sondern auch dein Miteigentum am Gemeinschaftseigentum – z. B. am Treppenhaus, Dach, Garten oder an den Heizungsanlagen. Käufer:innen übernehmen damit auch Rechte und Pflichten aus der Eigentümergemeinschaft.
Wichtige Unterlagen:
- Teilungserklärung
- Gemeinschaftsordnung
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
- Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnungen
- Rücklagenstand und geplante Sanierungen
Was Käufer:innen besonders interessiert:
– Wie hoch ist das monatliche Hausgeld?
– Gibt es Instandhaltungsrücklagen – und wenn ja, wie hoch?
– Sind größere Sanierungen geplant (z. B. Dach, Fassade, Heizung)?
– Gibt es Streitigkeiten oder laufende Prozesse in der WEG?
Tipp:
Bereite alle Unterlagen vollständig und übersichtlich auf. Zeige, dass du dich auskennst und transparent bist – das schafft Vertrauen und beschleunigt den Verkaufsprozess.
Wer seine Eigentumswohnung verkaufen möchte, sollte nicht nur den Zustand der Wohnung, sondern auch die Struktur der Gemeinschaft im Blick haben. Gute Vorbereitung und offener Umgang mit allen WEG-Themen führen schneller zum erfolgreichen Abschluss.
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