Der Verlust eines geliebten Menschen ist schwer – und wird oft durch steuerliche Fragen rund um die geerbte Immobilie noch komplizierter. Gerade 2024 gibt es dabei einiges zu beachten, denn Immobilienbewertungen und Freibeträge sind wieder stärker in den Fokus der Finanzämter gerückt.
Wie wird die Steuer berechnet?
Die Erbschaftssteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie. Ehepartner:innen und Kinder haben hohe Freibeträge (z. B. 500.000 € bzw. 400.000 €), doch mit steigenden Immobilienpreisen – besonders in Regionen wie der Lübecker Bucht – wird dieser Rahmen schnell überschritten. Das Finanzamt berechnet den Immobilienwert nach dem sogenannten „gemeinen Wert“, der oft auf aktuellen Bodenrichtwerten und Vergleichswerten basiert.
Tipp: Bewertung prüfen lassen
Die Finanzamtsbewertung fällt manchmal zu hoch aus. Es lohnt sich, ein eigenes Gutachten einzureichen, wenn der ermittelte Steuerwert nicht mit dem tatsächlichen Marktwert übereinstimmt. So kann im Einzelfall viel gespart werden.
Eigennutzung schützt vor Steuer
Wer als Kind oder Ehepartner:in selbst in die geerbte Immobilie einzieht und diese mindestens zehn Jahre bewohnt, kann die Erbschaftssteuer komplett vermeiden – auch bei höheren Werten. Das gilt allerdings nur, wenn die Immobilie tatsächlich selbst genutzt wird.
Fazit:
Beim Immobilienerbe entscheidet die richtige Strategie über Steuerlast oder Steuerfreiheit. Frühzeitige Beratung durch Makler:in, Steuerberater:in oder Notar:in ist daher unverzichtbar. Wer rechtzeitig plant, kann die Weichen für eine steuerlich kluge und emotionale Entlastung stellen.
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