Was bedeutet das und warum wurde sie für unzulässig erklärt?
In der Welt der Immobilienvermittlung sorgt ein aktuelles Gerichtsurteil für Gesprächsstoff: Der sogenannte Halbteilunggrundsatz bei Maklerprovisionen wurde in einem konkreten Fall vom Landgericht München für unwirksam erklärt. Aber was bedeutet das eigentlich genau – und welche Konsequenzen ergeben sich daraus für Käufer, Verkäufer und uns als Makler?
Was ist der Halbteilunggrundsatz?
Seit der Reform des Maklerrechts im Jahr 2020 gilt grundsätzlich: Wer den Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Provision tragen. Oft wurde dies so ausgelegt, dass sich Käufer und Verkäufer die Provision je zur Hälfte teilen – unabhängig von den konkreten Vertragsverhältnissen. Dieses Prinzip hat sich in vielen Kaufverträgen etabliert, insbesondere bei Wohnimmobilien.
Das Urteil aus München
Im konkreten Fall hatte ein Käufer gegen die Zahlung der hälftigen Provision geklagt – mit Erfolg. Das Gericht urteilte: Wenn ein Makler ausschließlich vom Verkäufer beauftragt wird, darf der Käufer nicht einfach pauschal zur Kasse gebeten werden. Ein solcher Automatismus widerspricht dem gesetzlichen Leitbild und benachteiligt den Käufer unangemessen.
Die Richter betonten: Ein bloßer Verweis auf die Halbteilung reicht nicht aus. Es müsse eine tatsächliche vertragliche Vereinbarung mit dem Käufer vorliegen – und die darf nicht einseitig durch den Verkäufer bestimmt werden.
Was bedeutet das für dich als Immobilienkäufer oder -verkäufer?
Für Käufer heißt das: Du solltest genau prüfen, ob und warum du eine Provision zahlst. Ohne einen klaren Maklervertrag ist eine Zahlungspflicht nicht gegeben – selbst wenn im Kaufvertrag etwas anderes steht.
Für Verkäufer und Makler bedeutet das: Transparenz und rechtlich saubere Vertragsgestaltung sind wichtiger denn je. Wer einen Käufer zur Provision verpflichten möchte, braucht eine eindeutige, individuelle Vereinbarung mit diesem – am besten schriftlich und rechtssicher formuliert.
Mein Fazit als Immobilienmaklerin an der Ostseeküste
Die Entscheidung des Gerichts zeigt, wie wichtig Fairness und Klarheit im Immobiliengeschäft sind. Ich lege großen Wert auf Transparenz – sowohl bei der Provisionsgestaltung als auch im gesamten Kaufprozess. Denn Vertrauen ist die Grundlage für jede erfolgreiche Vermittlung.
Wenn du Fragen zur Maklerprovision oder zum Immobilienkauf an der Küste hast, melde dich gerne bei mir.
Küstenfeeling inklusive: Immobilien mit Meerwert.
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