Die Maklercourtage – oder auch Maklerprovision – ist oft ein Thema mit vielen Fragezeichen. Wer muss sie zahlen? Wie hoch ist sie? Und wann wird sie eigentlich fällig? Gerade beim Immobilienkauf oder -verkauf ist es wichtig, die Spielregeln zu kennen. Hier kommt der Überblick.
Was ist die Maklercourtage?
Die Courtage ist das Honorar für die Dienstleistung des Maklers oder der Maklerin – also z. B. für die Wertermittlung, Exposéerstellung, Besichtigungen und Verkaufsverhandlungen. Sie wird nur dann fällig, wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrags kommt.
Gesetzliche Regelung seit Dezember 2020:
Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, die an Privatpersonen verkauft werden, gilt:
➡️ Käufer:in und Verkäufer:in teilen sich die Courtage zu gleichen Teilen – sofern beide den Makler oder die Maklerin beauftragt haben.
Typische Höhe der Courtage:
In Schleswig-Holstein liegt die übliche Provision bei 3,0 % zzgl. MwSt., also 3,57 % vom Kaufpreis pro Partei. Manche Makler:innen bieten auch abweichende Modelle – das muss im Maklervertrag klar geregelt sein.
Wann wird sie fällig?
Die Courtage ist nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags fällig. Sie wird separat in Rechnung gestellt – unabhängig von den Notarkosten oder der Grunderwerbsteuer.
Die Maklercourtage ist gut investiertes Geld – vorausgesetzt, die Maklerleistung stimmt. Eine transparente Vereinbarung und gute Kommunikation sorgen für Fairness und Vertrauen auf beiden Seiten. Wer den Markt kennt und begleitet wird, spart oft mehr als er zahlt.
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