Seit dem 1. Januar 2024 gilt das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG), das insbesondere Anforderungen an Heizsysteme und energetische Standards neu regelt. Für Hausverkäufer:innen bedeutet das: Wer seine Immobilie verkaufen möchte, muss sich mit einigen Neuerungen auseinandersetzen – insbesondere, wenn das Haus älter ist.
Was ist neu?
Kernpunkt ist die schrittweise Einführung der Pflicht zur Nutzung von 65 % erneuerbarer Energien bei neuen Heizungen. Bei Bestandsgebäuden greift diese Regel zunächst nur in Neubaugebieten, wird aber in den nächsten Jahren ausgeweitet. Auch der Energieausweis rückt stärker in den Fokus: Er muss Käufer:innen unaufgefordert vorgelegt werden und enthält ab sofort präzisere Angaben zur Energieeffizienz und den CO₂-Emissionen.
Was bedeutet das für den Verkauf?
Wer ein unsaniertes Haus verkauft, muss damit rechnen, dass energetische Schwächen den Verkaufspreis mindern – oder zu Nachverhandlungen führen. Gut beraten ist, wer bereits vor dem Verkauf eine Energieberatung in Anspruch nimmt und eventuell kleinere Sanierungsmaßnahmen einplant, um die Attraktivität der Immobilie zu steigern.
Welche Pflichten bestehen konkret?
Hausverkäufer:innen müssen:
- einen gültigen Energieausweis vorlegen (Bedarf oder Verbrauch),
- bestimmte energetische Informationen bereits in der Immobilienanzeige nennen,
- Käufer:innen über mögliche Sanierungspflichten informieren.
Fazit:
Das neue GEG bringt mehr Transparenz in den Immobilienmarkt – aber auch mehr Verantwortung für Verkäufer:innen. Wer frühzeitig handelt, seine Immobilie gut vorbereitet und offen kommuniziert, hat auch 2024 und darüber hinaus beste Chancen auf einen erfolgreichen Verkauf.
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