Was du über Mietrecht und Eigenbedarfskündigung 2025 wissen musst

Für viele Immobilieneigentümer:innen stellt sich beim Haus- oder Wohnungskauf die Frage: Was, wenn das Objekt vermietet ist? Eine Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich möglich – aber an strenge rechtliche Vorgaben gebunden. 2025 könnten zusätzliche gesetzliche Verschärfungen folgen.

Was gilt aktuell?
Vermieter:innen dürfen kündigen, wenn sie die Immobilie für sich selbst oder nahe Angehörige benötigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, plausibel begründet sein und eine gesetzliche Kündigungsfrist einhalten (je nach Mietdauer zwischen 3 und 9 Monaten). Ein pauschaler Verweis auf „späteren Eigenbedarf“ reicht nicht aus.

Was ändert sich 2025?
Politisch wird diskutiert, die Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung weiter zu verschärfen – etwa durch eine Pflicht zur Angabe konkreter Alternativen für Mieter:innen oder durch längere Fristen in angespannten Wohnungsmärkten. Auch Schadensersatzforderungen durch Mieter:innen nach missbräuchlicher Kündigung sollen vereinfacht werden.

Was bedeutet das für Käufer:innen?
Wer eine vermietete Immobilie zur Eigennutzung kaufen möchte, sollte sich umfassend beraten lassen – insbesondere, ob und wann eine Eigenbedarfskündigung rechtlich möglich ist. Ein Blick in den Mietvertrag ist ebenso wichtig wie ein Gespräch mit den aktuellen Mieter:innen. Empathie und Transparenz zahlen sich aus.

Fazit:
Die Eigenbedarfskündigung bleibt ein sensibles Thema – und 2025 möglicherweise noch komplexer. Wer rechtzeitig plant, klar kommuniziert und sich professionell begleiten lässt, kann rechtssicher handeln und Konflikte vermeiden.

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