Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, muss Mieteinnahmen versteuern – kann aber gleichzeitig viele Kosten als Werbungskosten abziehen. Das senkt die Steuerlast spürbar. Gerade Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen werden von Eigentümern oft übersehen.
Fahrtkosten zum Objekt
Besichtigungen, Reparaturtermine oder Gespräche mit Handwerkern: Jeder Weg zur Immobilie zählt. Die Kosten für die An- und Abfahrt können Eigentümer mit 0,30 € pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Wichtig: Es zählt die tatsächliche Strecke – nicht nur die einfache Entfernung.
Eine Ausnahme gibt es: Wer regelmäßig oder sogar täglich auf der Baustelle oder im Objekt ist, läuft Gefahr, dass das Finanzamt dies als „erste Tätigkeitsstätte“ wertet. Dann gilt nur die Entfernungspauschale (0,30 € je Kilometer einfache Strecke) – deutlich weniger Abzug.
Verpflegungsmehraufwand
Längere Termine vor Ort können auch mit einer Verpflegungspauschale angesetzt werden:
- mehr als 8 Stunden Abwesenheit: 14 € pro Tag
- An- und Abreisetage: ebenfalls 14 €
- ganztägige Abwesenheit (24 Stunden): 28 € pro Tag
Achtung: Die Pauschale gilt nur für maximal drei Monate am selben Einsatzort. Wer länger am Stück dort arbeitet, verliert den Anspruch.
Übernachtungskosten
Manchmal lässt sich die Heimfahrt nicht mehr einrichten. Hotelübernachtungen oder eine Ferienwohnung am Ort der Immobilie sind in diesem Fall ebenfalls absetzbar – solange sie beruflich veranlasst und belegt sind.
Weitere absetzbare Kosten
Neben Fahrt- und Reisekosten gibt es eine ganze Reihe weiterer Positionen, die in der Steuererklärung (Anlage V) berücksichtigt werden können:
- Abschreibung auf die Immobilie (AfA)
- Zinsen für Immobilienkredite
- Instandhaltung und Reparaturen
- Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld
- Kosten für Verwaltung, Steuerberatung und Rechtsanwälte
- Nebenkosten wie Porto, Telefon oder Fachliteratur, sofern klar zugeordnet
Praktischer Tipp
Damit das Finanzamt mitspielt, ist eine saubere Dokumentation entscheidend. Ein einfaches Fahrtenbuch oder eine Liste mit Datum, Anlass, Kilometer und Abwesenheitsdauer reicht meist aus.
Steuerlich lohnt es sich, genau hinzusehen. Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen und viele weitere Ausgaben können die Steuerlast deutlich mindern. Wer alles sorgfältig dokumentiert, spart bares Geld.
Alina Krey
